Polizei ermittelt nach dem Vorfall im Jagd-Revier Rockolding gegen den bislang unbekannten Hunde-Halter und weist auf das Strafmaß hin.
(ty) Am späten Samstagnachmittag hat ein freilaufender Hund im Gemeinde-Bereich von Vohburg mehrere Rehe gehetzt sowie eines der Tiere gefasst und schwer verletzt. Das Reh musste laut heutiger Mitteilung der Polizei schließlich vom zuständigen Jäger getötet werden. Der Vorfall ereignete sich im Jagd-Revier Rockolding auf Höhe des Ilmdamms. Die zuständige Polizeiinspektion aus Geisenfeld ermittelt jetzt gegen den – bislang noch unbekannten – Hunde-Halter. Nach Angaben der Beamten gab es zuletzt mehrere Fälle dieser Art. Die Gesetzeshüter appellieren an die Hunde-Halter und weisen auf das Strafmaß hin.
Zu dem aktuellen Vorfall, der sich am Samstag gegen 17.45 Uhr ereignet hatte, teilte die Polizei heute folgendes mit: Ein Jäger habe in seinem Jagd-Revier einen freilaufenden Hund beobachtet, der zunächst mehreren Rehen nachgejagt sei. Schließlich habe der Hund auch eines der Rehe zu fassen bekommen. Der Jäger habe daraufhin zwei Stimmen gehört, die den Hund zurückriefen. Wegen des dazwischen gelegenen Gestrüpps habe der Waidmann diese Personen allerdings nicht erkennen können. Der Hund habe reagiert und von dem Reh abgelassen.
Allerdings waren die Verletzungen, die das Reh erlitten hatte, laut Polizei so schwer, dass es von dem Revier-Jäger erlöst werden musste. Der Hund hat nach den bisherigen Erkenntnissen ein schwarz-weißes Fell, möglicherweise handele es sich dabei um einen so genannten Münsterländer. Hinweise werden von der Polizeiinspektion in Geisenfeld unter der Telefonnummer (0 84 52) 72 00 entgegengenommen. Wie ein Polizei-Sprecher erklärte, laufen Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen jagdrechtliche Vorschriften gegen den bislang unbekannten Hunde-Halter.
Wie in diesem Zusammenhang bekannt geworden sei, komme es derzeit des öfteren zu ähnlich gelagerten Fällen, in denen nicht angeleinte Hunde Wildtieren nachstellen. Dazu erklärt die Polizei: Wer seinen Hund unbeaufsichtigt in einem Jagd-Revier frei laufen lasse, riskiere eine Geldbuße im vierstelligen Euro-Bereich. In bestimmten Fällen, beispielsweise im Wiederholungsfalle beziehungsweise bei Vorsatz, stehe sogar ein Vergehen der Jagdwilderei im Raum. Hier sehe das Gesetz eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.