Ausweitung des Zeitraums für positiv auf Corona getestete Menschen sowie deren Kontakt-Personen. Allgemein-Verfügung tritt morgen in Kraft.
(ty) Im Kreis Neuburg-Schrobenhausen herrscht aktuell ein regional hohes Corona-Ausbruchs-Geschehen. Die Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der binnen einer Woche registrierten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner – liegt hier laut Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell bei 428,7. "Und damit erheblich über dem landes- und bundesweiten Durchschnitt", wie das Landratsamt in einer Presse-Mitteilung erläutert. Aufgrund der heute gemeldeten Zahlen erreiche die Sieben-Tage-Inzidenz knapp die Grenze von 500. "Dies bedeutet eine Steigerung der Inzidenz um 200 innerhalb von drei Tagen", so die Behörde.
"Die Lage in den Kliniken der Region ist bereits angespannt", heißt es weiter. "Die Infektionsketten sind nicht länger ausnahmslos nachvollziehbar." Es herrsche vielmehr "allgemein ein diffuses Infektions-Geschehen im gesamten Landkreis" vor. "Um das örtlich bereits besonders belastete Gesundheits-System wirksam zu schützen", so das Landratsamt, sei eine Unterbrechung aller bekannten und möglichen Infektionsketten dringend geboten. Deshalb weite der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen den Quarantäne-Zeitraum für positiv auf das Sars-CoV2-Virus getestete Personen sowie deren Kontakt-Personen aus. Dazu erlasse der Landkreis eine Allgemein-Verfügung.
Die Allgemein-Verfügung trete am 11. November in Kraft und gelte vorerst einschließlich bis zum 24. November. Die Behörde führt zum Inhalt der Allgemein-Verfügung aus: "Damit endet die häusliche Quarantäne für enge Kontakt-Personen erst dann, wenn der enge Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall zehn Tage zurückliegt, ein frühestens zehn Tage nach dem letzten engen Kontakt durchgeführter PCR-Test oder Antigen-Test ein negatives Ergebnis zeigt und während der Quarantäne keine für Covid-19 typischen Krankheits-Zeichen aufgetreten sind."
Weiter wird erläutert: "Für asymptomatische, mittels PCR-Test positiv auf das Sars-CoV-2- Virus getestete Personen, die vollständig geimpft sind, endet die Quarantäne frühestens nach zehn Tagen und nur dann, wenn ein frühestens am zehnten Tag der Isolation durchgeführter PCR-Test oder Antigentest ein negatives Ergebnis zeigt und während der Quarantäne keine für Covid-19 typischen Krankheits-Zeichen aufgetreten sind. Der PCR-Test oder der Antigen-Test müsse jeweils durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, durchgeführt werden. Die Möglichkeit zur Frei-Testung nach sieben Tagen bestehe nicht.
Zur Situation vor Ort:
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