Gesundheits-Ministerium sieht wichtigen Schritt im Kampf gegen die Corona-Pandemie und erläutert, welche Maßnahmen nun möglich sind.
(ty) Das bayerische Gesundheits-Ministerium sieht in der gestern erfolgten Feststellung des Katastrophenfalls durch die Staatsregierung und das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration einen "wichtigen Schritt im Kampf gegen die Corona-Pandemie". Der Katastrophenfall trat heute in Kraft. "Hintergrund sind die stark ansteigenden Infektionszahlen. Das Corona-Infektionsgeschehen entwickelt sich in Bayern derzeit sehr dynamisch", erläuterte eine Sprecherin des Gesundheits-Ministeriums. "Die Sieben-Tage-Inzidenz erreicht täglich neue Höchststände. Gleichzeitig steigt auch die Belegung von Krankenhausbetten, insbesondere von Intensivbetten, mit Covid-19-Patienten weiter an." In vielen Krankenhäusern seien bereits jetzt keine oder nur noch sehr wenige Kapazitäten verfügbar. Dies erhöhe auch den Koordinierungs-Bedarf bei der Belegung der Intensivbetten und der Verlegung von Patienten aus überlasteten Kliniken.
"Die Corona-Pandemie gefährdet Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen im gesamten Staatsgebiet Bayerns", so das bayerische Gesundheits-Ministeriums in einer Presse-Mitteilung. Die Feststellung des Katastrophenfalls ermögliche eine koordinierte und strukturierte Vorgehensweise aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Organisationen. "Der Katastrophenfall ermöglicht etliche Maßnahmen, die die Bekämpfung der Pandemie erleichtern." Insbesondere könnten Maßnahmen getroffen werden, die das Gesundheits-System vor dem Kollaps bewahren sollen.
Ein aktuell sehr wichtiger Teilbereich sei das Krankenhauswesen: Zu den Maßnahmen gehöre beispielsweise, dass die "Ärztlichen Leiter Krankenhaus-Koordinierung" und die Regierungen wieder mehr Befugnisse erhalten könnten. Vorgesehen sei insbesondere die Befugnis, gegenüber Krankenhäusern je nach Bedarf auch die Freihaltung von Kapazitäten beziehungsweise die Zurückstellung aufschiebbarer Behandlungen anzuordnen. Somit könnten die Kapazitäten der Krankenhäuser auf die Behandlung dringlicher Akut-Fälle konzentriert werden. "Klarzustellen ist, dass nur solche Behandlungen verschoben werden dürfen, bei denen das aus medizinischer Sicht vertretbar ist", so das Ministerium. "Unmittelbar lebenswichtige Operationen oder andere sofort notwendige Behandlungen zählen nicht dazu und müssen selbstverständlich weiterhin durchgeführt werden."
Zudem könne der "Ärztliche Leiter Krankenhaus-Koordinierung" im Bedarfsfall Personal von einer Klinik in eine andere abordnen. Dort, wo Personal bei der Akut- und Intensiv-Behandlung gebraucht werde, könne es künftig hinbeordert werden. Auch externes Personal könne leichter gewonnen werden.
Die Kreisverwaltungs-Behörden könnten, wie bereits in vergangenen Wellen, anordnen, dass beispielsweise Reha-Einrichtungen als Entlastungs-Einrichtungen herangezogen werden. Dadurch könnten Personen, die keiner akut-stationären Versorgung mehr bedürften, bei denen aber die Gefahr einer Erreger-Übertragung noch nicht auszuschließen sei, auch dann aus Krankenhäusern entlassen werden, wenn eine Rückkehr ins Pflegeheim oder ins häusliche Umfeld erschwert oder unmöglich sei.
Die Ausrufung des Katastrophenfalls ermögliche auch eine bessere Koordinierung ambulanter Maßnahmen: Schwerpunkt-Praxen mit beispielsweise Infekt-Sprechstunden könnten eingerichtet und koordiniert werden. Erleichtert werde zudem die Planung und Koordination der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der ärztlichen Grundversorgung.
Ein besonderes Augenmerk gelte weiterhin den Alten- und Pflegeheimen, erklärt das Gesundheits-Ministerium. So werde der "Pflegepool Bayern" mit rund 3800 Freiwilligen reaktiviert. Weitere Freiwillige könnten sich unter Angabe ihrer Personaldaten auf der Website des Pflegepools Bayern (www.pflegepool-bayern.de) für den Einsatz melden. "Der Einsatz erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis, durch Freistellung von der derzeitigen Arbeitsleistung und Fortzahlung des Arbeits-Entgelts", wird dazu erläutert.
Zur weiteren Bewältigung der Corona-Pandemie werde bei jeder Kreisverwaltungs-Behörde eine "Führungsgruppe Katastrophenschutz" (FüGK) eingesetzt. Der "Pflegeleiter FüGK" unterstütze die Kreisverwaltungs-Behörden bei der Eindämmung und Kontrolle der Pandemie in Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung sowie der Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung und Betreuung. Er koordiniere ergänzend Test-Möglichkeiten und Test-Kapazitäten und arbeite mit den mobilen Impf-Zentren zusammen, um bei Auffrisch-Impfungen bei Bewohnern und Personal sowie Erst-Impfungen beim Personal gegebenenfalls zu koordinieren.
"Schon jetzt unterstützen das Technische Hilfswerk und die Bundeswehr Bayern, etwa bei der Test-Logistik oder bei der Kontakt-Ermittlung in den Gesundheitsämtern", heißt es aus dem Gesundheits-Ministerium des Freistaats. Und: "Der Katastrophenfall beschleunigt bürokratische Abläufe bei Amtshilfe-Ersuchen."
Die Gesundheitsämter könnten ferner personell noch stärker unterstützt werden, etwa durch weiteres Personal der Kreisverwaltungs-Behörden. Zudem könne Personal aus anderen Körperschaften herangezogen werden. Die Übernahme der Kosten und Aufwendungen sei gesetzlich geregelt. Aus dem "Sonderfonds Corona-Pandemie" würden die erforderlichen Mittel für die genannten Maßnahmen bereitgestellt.