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Gegen 23-Jährigen wurde Anklage zum Landgericht Ingolstadt erhoben. Ihm werden über 170 Taten zur Last gelegt. Ermittlungen gegen zwei weitere Beschuldigte.

(ty) Bundesweite Ermittlungen der "Zentralstelle Cybercrime Bayern" und der Kriminalpolizei-Inspektion von Ingolstadt haben zur Festnahme eines mutmaßlichen Computer-Betrügers geführt der durch das "Hacking" von Online-Konten einen Vermögens-Schaden in Höhe von knapp 1,4 Millionen Euro verursacht haben soll. Gegen den 23-jährigen Tatverdächtigen aus Essen sei Anklage zum Landgericht Ingolstadt erhoben worden. Gegen weitere Personen, die ihn bei seinen Taten unterstützt haben sollen, dauern die Ermittlungen an. Das wurde jetzt in einer gemeinsamen Erklärung der "Zentralstelle Cybercrime Bayern" und des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord mitgeteilt.

Ausgangspunkt der bundesweiten Ermittlungen war den Angaben zufolge ein unberechtigter Zugriff auf ein Kunden-Konto bei einer Bank aus dem mittelfränkischen Raum, der im Juni des vergangenen Jahres stattfand. Nach Erlangung der Zugriffs-Daten für das Online-Banking des Geschädigten "veranlasste der Täter das Kredit-Institut anschließend unter anderem durch gefälschte Dokumente dazu, ihm durch Umstellung auf das so genannte Push-TAN-Verfahren die komplette Verfügungs-Gewalt über das Konto zu ermöglichen", heißt es weiter. Durch insgesamt 14 Überweisungen seien in der Folge mehr als 52 000 Euro vom Konto des im Zuständigkeits-Bereich der Ingolstädter Kripo wohnhaften Geschädigten abgebucht worden.

"Daraufhin", so wurde jetzt dargelegt, "erfolgten zeitaufwändige Auswertungen der vom zunächst unbekannten Täter hinterlassenen digitale Spuren und sich daraus ergebende, intensive Anschluss-Ermittlungen, die schließlich zur Identifizierung des Angeschuldigten führten." Im Oktober vergangenen Jahres sei der Mann in Essen lokalisiert sowie mit Unterstützung nordrhein-westfälischer Polizeikräfte festgenommen worden.

Bei der Durchsuchung seiner Wohnung seien weitere Beweismittel, insbesondere Mobiltelefone, SIM-Karten und mobile Datenträger, sowie Bargeld sichergestellt worden. Auf Antrag der "Zentralstelle Cybercrime Bayern" sei gegen den dringend tatverdächtigen Mann im Anschluss zudem Haftbefehl ergangen.

Ein erheblicher Teil des betrügerisch erlangten Geldes sei laut dem Ergebnis der Ermittlungen zur Verschleierung der Herkunft in Kryptowährungen umgewandelt worden. Der weitere Verbleib sei Teil der noch andauernden Ermittlungen, "die sich im Übrigen auch gegen zwei weitere Beschuldigte richten, welche zumindest für einen Teil der Straftaten des 23-jährigen mutmaßlichen Haupttäters mitverantwortlich sein sollen".

Letztlich habe dem 23-Jährigen durch akribische Auswertung aller zur Verfügung stehenden Beweismittel "eine Vielzahl gleich gelagerter Straftaten" zur Last gelegt werden können. "Regelmäßig wurde dabei das so genannte Push-TAN-Verfahren vom Täter entweder für die betroffenen Kunden eingerichtet oder derart abgeändert, dass die zur Legitimierung von Überweisungen notwendigen TANs an vom Täter kontrollierte Smartphones verschickt wurden."

 

In der Anfang August dieses Jahres zum Landgericht Ingolstadt erhobenen Anklage lege die "Zentralstelle Cybercrime Bayern" dem Angeschuldigten im Zeitraum von Juli 2019 bis Oktober 2020 insgesamt mehr als 170 derartige Taten im Bundesgebiet zur Last, bei denen ein Gesamtschaden von knapp 1,4 Millionen Euro entstanden sein soll. Ihm werde unter anderem die gewerbsmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten in 169 Fällen vorgeworfen. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss jetzt eine Strafkammer des Landgerichts von Ingolstadt entscheiden.

Zum Hintergrund:

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die "Zentralstelle Cybercrime Bayern". Diese ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungs-Verfahren im Bereich der Cyber-Kriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der Landes- und Bundespolizei, des Bundeskriminalamts, des Zoll-Fahndungs-Dienstes und mit internationalen Partnern – zum Beispiel bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyber-Kriminalität.

 

Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemein-Kriminalität ein hoher Ermittlungs-Aufwand im Bereich der Computer- und Informations-Technik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig. Sie reichen von Hacker-Angriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, zum Beispiel durch professionelle so genannte Fake-Shops, und Fälle von "Ransomware" bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Falschgeld im "Darknet". Zudem ist die "Zentralstelle Cybercrime Bayern" für herausgehobene Fälle der Wirtschafts-Cyber-Kriminalität zuständig.

Seit 1. Oktober vergangenen Jahres besteht bei der "Zentralstelle Cybercrime Bayern" zudem das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet. Diese Spezialeinheit konzentriert sich insbesondere auf Betreiber und Nutzer von "Darknet"-Foren, die kinderpornografisches Material herstellen, posten oder damit handeln. Derzeit sind 18 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie vier IT-Forensikerinnen und IT-Forensiker bei der "Zentralstelle Cybercrime Bayern" tätig.


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