Der Besucherverkehr wird massiv eingeschränkt. Hier die Details, auch zu Bücherei, Musikschule, Galerie, Jugend-Zentrum und Senioren-Büro.
(ty) Wegen der aktuellen Corona-Situation ist – wie bereits berichtet – der Parteiverkehr im Landratsamt von Pfaffenhofen sowie in den Gemeinde-Verwaltungen im Kreis Pfaffenhofen ab Montag, 22. November nur noch nach vorheriger Termin-Vereinbarung möglich. Darauf hatten sich die Bürgermeister des Landkreises und Landrat Albert Gürtner (FW) verständigt, wie die Kreis-Behörde gestern erklärt hatte. Ausgenommen von dieser Regelung seien die Zulassungsstelle und die Führerschein-Behörde. Zusätzlich werde auf die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske hingewiesen. Die Stadt Pfaffenhofen hat heute weitere Details zur Umsetzung dieser Kontakt-Beschränkungen bekanntgegeben, die wir nachfolgend zusammenfassen.
"Vor dem Hintergrund der stark steigenden Corona-Infektionszahlen ergreift die Stadt Pfaffenhofen in ihrem Zuständigkeits-Bereich umfassende Schutz-Maßnahmen", heißt es in einer heute veröffentlichten Mitteilung. Ab Montag, 22. November, beschränkt die Stadtverwaltung demnach den Besucherverkehr bis auf weiteres. "Das bedeutet, dass nur noch dringend nötige Besuche und nur nach vorheriger Anmeldung möglich sind." Von der Beschränkung betroffen seien das Verwaltungs-Gebäude am Sigleck und das Rathaus. Einzig das Bürgerbüro im Rathaus könne weiterhin ohne vorherige Termin-Vereinbarung besucht werden.
Die Bürgerinnen und Bürger werden jedoch ausdrücklich darum gebeten, "alle Erledigungen in der Stadtverwaltung aufzuschieben oder telefonisch beziehungsweise online zu erledigen". Viele Dienstleistungen seien auf der städtischen Homepage zu finden. Einen Überblick dazu sowie weitere Informationen gibt es unter diesem Link. Außerdem wird betont: "Ein direkter persönlicher Kontakt zu einem Ansprech-Partner ist zu vermeiden und nur im Ausnahmefall nach vorheriger Vereinbarung möglich." Die jeweiligen Sachgebiete seien zu den Sprechzeiten telefonisch für Auskünfte und Anliegen erreichbar.
In sämtlichen städtischen Gebäuden gelten – so wurde außerdem dargelegt – neben anderen Corona-Regeln die üblichen Hygiene-Bestimmungen, wie zum Beispiel die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und das Abstands-Gebot sowie Husten- und Nies-Etikette. Alle Besucher müssten sich am Rathaus-Fenster links neben dem Eingang anmelden, um Zutritt zu bekommen. "Es kann zu längeren Wartezeiten im Freien kommen", so ein Sprecher der Stadtverwaltung. "Ausweis-Dokumente, Windelsäcke, etc. werden direkt am Anmelde-Fenster, welches zu den normalen Öffnungszeiten besetzt ist, ausgegeben." Die öffentlichen Toiletten im Rathaus seien geschlossen. Im Rathaus gelte ebenfalls eine FFP2-Masken-Pflicht.
Die Stadtbücherei, die städtische Musikschule und die städtische Galerie im "Haus der Begegnung" am oberen Hauptplatz bleiben laut heutiger Mitteilung geöffnet. Dort gelte die so genannte 2G-Regel. Das bedeute: Nur von einer Corona-Infektion genesene und gegen Corona geimpfte Personen mit entsprechendem Nachweis haben dort Zutritt. Schülerinnen und Schüler unter 17 Jahren sowie eingeschriebene Musikschüler seien von der 2G-Regel ausgenommen. Für die städtische Galerie gelten eingeschränkte Öffnungszeiten, heißt es weiter. Die Bürger werden darum gebeten, sich diesbezüglich unter www.pfaffenhofen.de/staedtische-galerie zu informieren.
Die Einrichtungen der Stadtjugendpflege bleiben geöffnet, wurde heute gemeldet. Für Besucherinnen und Besucher der offenen Jugendarbeit im Jugend-Zentrum "Atlantis" gelte die 3G-Regelung. Die Skatehalle sei zu eingeschränkten Zeiten geöffnet, dort gelte die 2G-Regel. "Für Schülerinnen und Schüler unter 17 Jahren gelten die entsprechenden Ausnahmen", hießt es weiter. Das städtische Seniorenbüro habe sein Veranstaltungs-Angebot zurückgefahren. Für Besucherinnen und Besucher im Senioren-Zentrum gelte weiterhin die 2G-Regel. Seniorinnen und Senioren könnten weiterhin am "digitalen Senioren-Treff" teilnehmen.
Zum Hintergrund:
Alle Rathäuser und auch Landratsamt: Besuche nur noch mit Termin möglich