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Die beiden waren ziemlich betrunken, als sie heute gegen 2.20 Uhr in Ingolstadt gestoppt wurden.

(ty) Ein 33 Jahre alter Mann aus dem Raum Leipzig und ein 27-Jähriger aus dem nordrhein-westfälischen Landkreis Lippe sind in der Nacht zum heutigen Sonntag im Ingolstädter Nachtleben unterwegs gewesen – und jetzt ihren Führerschein los. Gegen 2.20 Uhr beschlossen die beiden laut Polizei, den Heimweg in ihre Unterkunft anzutreten. Zu diesem Zweck nutzten die Männer jeweils einen gemieteten E-Scooter. Am Brückenkopf wurden die beiden dann von Streifenbeamten der örtlichen Verkehrspolizei-Inspektion einer folgenreichen Kontrolle unterzogen.

 

Zunächst sei den Gesetzeshütern der Alkohol-Geruch bei den zwei Männern aufgefallen. Noch vor Ort durchgeführte Atemalkoholtests bestätigten den im Raum stehenden Verdacht dann nicht nur, sondern brachten strafrechtlich relevante Werte ans Licht. Nach Angaben der Beamten brachte es der 33-Jährige auf 1,14 Promille, während bei dem 27-Jährigen sogar 1,44 Promille festgestellt wurden. Beide mussten deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem wurden ihre Führerscheine einkassiert. Beide müssten nun mit einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen; damit droht ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei und nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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