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Das gilt ab 10. Januar zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen. Ministerrat will Sicherheit in den Betreuungs-Einrichtungen erhöhen.

(ty) Die Corona-Sicherheit in den Einrichtungen der Kinder-Tages-Betreuung im Freistaat soll nochmals erhöht werden. Das wurde nach der heutigen Sitzung des bayerischen Ministerrats mitgeteilt. Neben den bereits bestehenden und bewährten Maßnahmen dürfen demnach ab 10. Januar 2022 Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung Kinder-Tages-Einrichtungen, Kinder-Tages-Pflege-Stellen und heilpädagogische Tages-Stätten "nur betreten, wenn ihre Personen-Sorgeberechtigten drei Mal wöchentlich glaubhaft versichern, dass bei dem Kind ein Selbst-Test mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde".

Daneben gelten nach Angaben der bayerischen Staatskanzlei auch negative Test-Nachweise, die im Rahmen der Bürger-Testung oder eines PCR-Tests erbracht wurden, als entsprechender Nachweis. In Einrichtungen, die zwei Mal wöchentlich PCR-Pooling (so genannte Lolli-Tests) durchführen, müsse nur montags ein zusätzlicher anderweitiger Test-Nachweis erbracht werden. Die Test-Nachweis-Pflicht entfalle für von einer Corona-Infektion genesene und für gegen Corona geimpfte Kinder. "Das etablierte Abgabe-System der durch die Einrichtungen ausgegebenen Berechtigungsscheine bleibt bestehen", erklärte die Staatskanzlei nach der heutigen Kabinett-Sitzung.

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