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43-Jährige aus dem Landkreis Pfaffenhofen baute betrunken einen Unfall, 67-Jährigem wurde eine Verkehrs-Kontrolle zum Verhängnis.

(ty) Am gestrigen Nachmittag ist in Ingolstadt eine 43-Jährige aus dem Kreis Eichstätt mit ihrem Renault auf der Römerstraße stadtauswärts unterwegs gewesen, als es gescheppert hat. Laut Polizei hielt sie gegen 16.30 Uhr an, um nach links auf die Peringerstraße abzubiegen. Dies habe die nachfolgende 56-Jährige aus dem Landkreis Pfaffenhofen mit ihrem Ford allerdings offenbar zu spät bemerkt, woraufhin es zum Auffahr-Unfall kam. Die 43-Jährige habe leichte Verletzungen davongetragen; der Sachschaden an den Autos wurde auf insgesamt 6500 Euro geschätzt.

Im Zuge der polizeilichen Unfall-Aufnahme stellten die Beamten von der hiesigen Verkehrspolizei-Inspektion dann laut heutiger Mitteilung zunächst Alkohol-Geruch bei der Crash-Verursacherin fest. Ein daraufhin durchgeführter Test habe den im Raum stehenden Verdacht dann auch bestätigt und einen Wert von mehr als 1,1 Promille ergeben. Die 56-Jährige musste daraufhin eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und ihr Führerschein wurde beschlagnahmt. Ihr blüht jetzt ein Strafverfahren, in diesem Zusammenhang droht auch der Entzug der Fahrerlaubnis. 

 

Eine Verkehrs-Kontrolle ist am späten gestrigen Abend einem 67 Jahre alten Pkw-Lenker in Allershausen zum strafrechtlichen Verhängnis geworden. Der Mann wurde von Beamten der Freisinger Polizeiinspektion gegen 23.05 Uhr an der Einmündung von Ampertalstraße und Mühlbachstraße gestoppt und unter die Lupe genommen. Dabei habe der Autofahrer angegeben, ein oder zwei Bier getrunken zu haben. Ein Test habe dann bei ihm allerdings einen Wert in Höhe von zirka 1,3 Promille ergeben. Damit war seine Tour freilich an Ort und Stelle beendet. 

Der Mann musste zur Blutentnahme, sein Führerschein wurde einkassiert. Der Autoschlüssel wurde der Ehefrau des Verkehrs-Sünders übergeben. Auf den 67-Jährigen kommt nun ein Strafverfahren zu, in diesem Zusammenhang droht auch ihm der Entzug der Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Vekehr – vor, selbst wenn kein Unfall passiert. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash oder werden andere gefährdet, dann lautet der Vorwurf nicht selten sogar auf Gefährdung des Straßenverkehrs. 

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