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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung.

Petition gegen Rote Gebiete

(ty) Ludwig Schmidt, einer der Sprecher der Interessen-Gemeinschaft "Rote Gebiete Vorlandmolasse Scheyern", und Stefan Kreitmair, ein Mitglied der Interessen-Gemeinschaft, haben an den hiesigen Landtags-Abgeordneten Karl Straub (CSU) eine Petition bezüglich der Ausweisung der "Roten Gebiete" im Landkreis Pfaffenhofen überreicht (Foto oben). Das wurde von der Ingolstädter Geschäftsstelle des bayerischen Bauernverbands (BBV) mitgeteilt. Zeitgleich sei diese Petition auch an den Petitions-Ausschuss des bayerischen Landtags gegangen.

Zum Hintergrund teilte der BBV mit: Die bayerische Staatsregierung habe im Dezember vergangenen Jahres mit der "Ausführungs-Verordnung Dünge-Verordnung" (AVDüV) zum Schutz des Grundwassers mit Stickstoff belastete Gebiete – so genannte Rote Gebiete – ausgewiesen und dort entsprechende Bewirtschaftungs-Einschränkungen festgelegt. Auch ein Teil des Landkreises Pfaffenhofen sei davon betroffen.

In ganz Bayern seien Interessen-Gemeinschaften gegründet worden; im Kreis Pfaffenhofen seien bislang 112 landwirtschaftliche Betriebe dieser IG beigetreten. Diese haben laut Bauernverband ein Gutachter-Büro damit beauftragt, die fachliche Umsetzung der Ausweisungs-Vorschriften zu überprüfen. Mit der Petition sollen laut BBV die durch das vorliegende hydro-geologische Gutachten festgestellten Defizite bei der Ausweisung der "Roten Gebiete" in den Grundwasserkörpern an den Landtag herangetragen werden.

Anwesend bei der Übergabe der hiesigen Petition waren auch der Pfaffenhofener BBV-Kreisobmann Manfred König und dessen Stellvertreter Siegfried Ederer. Beide nutzten nach Angaben des Bauernverbands diesen Termin auch dazu, um weitere wichtige Themen anzusprechen: "Gelbe Gebiete", steuerliche Bewertung der Photovoltaik-Anlagen, Bewässerung in der Landwirtschaft sowie die derzeit dramatische Situation in der Schweine-Haltung.

Kostenlose Energie-Sprechstunden

(ty) Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie werden die regelmäßigen Energie-Sprechstunden des Landkreises Pfaffenhofen derzeit bekanntlich nur telefonisch durchgeführt. An den kommenden Montagen – 3. Januar und 10. Januar – können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger wieder kostenlos von Fachleuten beraten lassen. Termine werden an diesem Abend zwischen 17.30 und 20.10 Uhr vergeben. Eine Anmeldung zu den Terminen ist im Landratsamt bei Harald Wunder unter der Telefonnummer (0 84 41) 27 - 3 99 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.

Wie senke ich meine Energiekosten? Welche Förderprogramme kann ich nutzen? Wann brauche ich einen Energie-Ausweis? Wie lese ich meine Heizkosten- und Nebenkosten-Abrechnung richtig? Unter anderem auf diese Fragen gibt es kostenlose Antworten. Der Landkreis bietet regelmäßig kostenlose Energie-Sprechstunden an, in denen unabhängige zertifizierte Energieberater produktneutral über Energie-Einsparmöglichkeiten und die Steigerung der Energie-Effizienz bei Neubau und Sanierung beraten. "In den Sprechstunden (jeweils 40 Minuten) wird eine unkomplizierte und objektive Hilfestellung beim Einstieg in das Thema Energie-Effizienz und erneuerbare Energien geboten", heißt es aus der Kreisbehörde. 

Zeugen-Suche nach dreister Unfallflucht bei Schweitenkirchen

(ty) Nach einer Unfallflucht, die sich am gestrigen Abend auf der Autobahn A9 im Gemeinde-Bereich von Schweitenkirchen ereignet hat, bittet die Polizei um Hinweise etwaiger Zeugen. Wie die Verkehrspolizei-Inspektion aus Ingolstadt berichtet, ist gegen 21.15 Uhr zirka einen Kilometer nach der Rast-Anlage Holledau in Fahrtrichtung Süden folgendes geschehen: Ein 23-Jähriger aus dem Kreis Starnberg fuhr mit seinem BMW-530 auf dem linken Spur, als der auf der mittleren Spur neben ihm fahrende Wagen im Bereich einer Rechtskurve auf seine Spur geriet und den BMW streifte.

Der Pkw des 23-Jährigen prallte daraufhin gegen die Mittelleitplanke und kam auf der rechten Spur entgegen der Fahrtrichtung zum Stehen. Der Sachschaden wurde auf etwa 10 000 Euro beziffert. Der BMW war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Bei dem Wagen, dessen bislang unbekannter Fahrer die Spur gewechselt hatte und der nach dem Unfall geflüchtet war, handelte es sich laut Polizei vermutlich um einen Mercedes mit Münchener Zulassung – er dürfte an der linken Seite beschädigt worden sein. Sachdienliche Angaben werden unter der Telefonnummer (08 41) 93 43 - 44 10 entgegengenommen.

Corona-Tests im Kreis Neuburg-Schrobenhausen

(ty) Die Corona-Test-Zentren des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen werden auch an Silvester und Neujahr sowie am Dreinkönigstag Antigen-Schnelltests anbieten. Wie aus dem Landratsamt angekündigt wurde, sind Schnelltests an der Monheimer Straße 66 in Neuburg an der Donau am 1. Januar von 12 bis 14 Uhr möglich. Im Test-Zentrum an der Rinderhofer Breite 11 in Schrobenhausen-Mühlried seien Schnelltests am 31. Dezember von 8 bis 12 Uhr sowie am 6. Januar von 12 bis 14 Uhr möglich. 

Außerhalb der Feiertage seien Schnelltests in Neuburg wochentags von 10 bis 13 Uhr und von 18 bis 20 Uhr sowie samstags von 11 bis 14 Uhr möglich. In Mühlried fänden diese wochentags von 12 bis 15 Uhr und sonntags von 11 bis 14 Uhr statt. Termin-Buchungen seien unter www.kkh-sob.de/STZ/ möglich.

PCR-Tests seien in Neuburg von Montag bis Freitag von 13 bis 17 Uhr und samstags von 14 bis 16 Uhr möglich. In Mühlried sei das Zeitfenster wochentags von 15 bis 19 Uhr und sonntags von 14 bis 16 Uhr. Dies gelte auch für die Feiertage. Termine für PCR-Tests könnten online über www.terminland.de/coronatest-nd-sob/ gebucht werden.

Lesen Sie auch: Kreis Neuburg-Schrobenhausen: Neueste Corona-Zahlen aus allen Gemeinden

 

München untersagt Corona-Spaziergänge

(ty) "Aufgrund der aktuellen Entwicklungen" untersagt die Landeshauptstadt München per Allgemein-Verfügung "zur präventiven Gefahren-Abwehr" ab heute, 29. Dezember, zunächst bis 30. Dezember im gesamten Stadtgebiet alle stationären oder sich fortbewegenden Demos im Zusammenhang mit so genannten Corona-Spaziergängen, wenn die Anzeige- und Mitteilungspflicht gemäß bayerischem Versammlungs-Gesetz nicht eingehalten ist. Das wurde aus dem Rathaus mitgeteilt.

Die Allgemein-Verfügung diene dazu, "einem Wildwuchs an in keiner Weise vertretbaren Demos mit zum Teil gewaltbereiten Teilnehmenden vorzubeugen, bei denen weder Mindest-Abstände eingehalten noch Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden". Die Teilnahme an nicht im Vorfeld angemeldeten und auflagen-konformen Demos gegen die Pandemie-Bekämpfung sei eine Ordnungswidrigkeit und werde polizeilich verfolgt. Gegen jeden einzelnen Teilnehmer könne ein Bußgeld bis 3000 Euro verhängt werden.

Oberbürgermeister Dieter Reiter erklärte: "Wie ich bereits angekündigt habe, werden wir als Stadt unsere Möglichkeiten ausschöpfen, um gewalttätige und aggressive Ausschreitungen unter Missbrauch der Meinungs- oder Versammlungsfreiheit und unter Missachtung von Abstandsregeln und Maskenpflicht in Zukunft zu verhindern. Damit hat die Polizei die Möglichkeit, Verstöße gegen die Allgemein-Verfügung zu verfolgen und Zuwiderhandlungen umgehend zu ahnden." Die Allgemein-Verfügung im Wortlaut ist bekanntgegeben unter www.muenchen.de/amtsblatt.

Laut Gefahren-Prognose des Polizeipräsidiums München habe bei bisherigen Corona-Spaziergängen ein Großteil der Anwesenden die Einhaltung der behördlichen Maßnahmen bewusst abgelehnt. Aus gefahren-abwehrenden und infektiologischen Gründen beschränkte Demos seien teilweise kurzfristig vorab vom Veranstalter abgesagt und im Anschluss unkontrolliert als Ersatz-Veranstaltungen durchgeführt worden, "bei denen die Teilnehmenden sich vermeintlich unorganisiert durch das Stadtgebiet bewegten und ihren Protest zum Ausdruck brachten", so die Landeshauptstadt. "Es kam zu einer Vielzahl von Verstößen."

Demonstrationen, die sich gegen die Pandemie-Bekämpfung richten, könnten weiterhin nach vorheriger fristgerechter Anmeldung beim Kreisverwaltungs-Referat und gemäß der dort erlassenen Auflagen durchgeführt werden, soweit keine unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestünden. Gesetzlich sei grundsätzlich eine Anmeldefrist von 48 Stunden vor beabsichtigtem Beginn einzuhalten, wobei Samstage, Sonntage und Feiertage nicht einzuberechnen seien. Den behördlichen Auflagen sei strikt Folge zu leisten.

Ein konkret beim Kreisverwaltungs-Referat für heute angemeldeter Demozug gegen die Pandemie-Bekämpfung durchs Univiertel mit 5000 Teilnehmenden werde wie vergangene Woche behördlich untersagt, der stationäre Kundgebungsteil auf die Theresienwiese verlegt und auf 2000 Teilnehmende mit Masken-Pflicht und Abstands-Gebot begrenzt, "weil es in der jüngeren Vergangenheit nachweislich nicht gelungen ist, einen entsprechenden Demozug mit hoher Personenzahl im Griff zu behalten und die behördlichen Auflagen umzusetzen". Etwaige Ersatz-Demos oder Corona-Spaziergänge im Uni-Viertel oder an anderen Orten in der Innenstadt wie vergangene Woche fielen unter die Allgemein-Verfügung und seien untersagt.

Härtefall-Kommission: Alle Anträge bearbeitet

(ty) Die Härtefall-Kommission für Straßen-Ausbau-Beiträge hat jetzt alle rund 20 000 Anträge bearbeitet, die einen Ausgleich für besondere Härten durch Straßen-Ausbau-Beiträge gefordert hatten. Das wurde heute aus dem bayerischen Innenministerium gemeldet. "Damit ist abschließend über die Verteilung des Härtefall-Fonds in Höhe von 50 Millionen Euro entschieden und wir konnten unser zeitliches Ziel erreichen", teilte der Vorsitzende der Kommission, Heinz Fischer-Heidlberger, heute in München mit. Alle Antragsteller erhalten seinen Worten zufolge ihre Bescheide im ersten Quartal des kommenden Jahres.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) dankte allen Mitgliedern der Härtefall-Kommission und allen am Verfahren beteiligten Personen für ihren Einsatz: "Ich freue mich, dass das Verfahren jetzt zu einem guten Abschluss gebracht wird." Auch der bayerische Wirtschafts-Minister Hubert Aiwanger (FW) zeigt sich zufrieden: "Es war ein langjähriges zähes Ringen, die umstrittenen Straßen-Ausbau-Beiträge abzuschaffen. Wenn in den nächsten Wochen und Monaten jetzt noch viele tausend Beitragszahler Geld zurückbekommen, insgesamt 50 Millionen Euro, dann ist ein umstrittenes Kapitel politisch zu einem guten Ende geführt und befriedet worden."

Der Kommissions-Vorsitzende Fischer-Heidlberger bat um Verständnis dafür, dass die Erstellung und der Versand der Bescheide noch Zeit brauchen wird. Bis die Bescheide im ersten Quartal 2022 auslaufen, werden die Antragsteller gebeten, von Nachfragen bei den zuständigen Stellen abzusehen. Das Verfahren "Härte-Ausgleich Straßen-Ausbau-Beitrag" war im Mai 2019 ins Leben gerufen worden. Der Freistaat hatte hierzu einmalig 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um besondere Härten durch Straßen-Ausbau-Beiträge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 erhoben worden waren, anteilig auszugleichen. Anträge konnten nur im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2019 gestellt werden.

 

3600 Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in Bayern

(ty) Zum Ende des vergangenen Jahres gab es bayernweit insgesamt 3598 Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, ohne Kitas und Behörden beziehungsweise Geschäftsstellen der Jugendhilfe. Insgesamt waren in den Einrichtungen 29 726 Personen beschäftigt. Die Anzahl der Einrichtungen lag damit in etwa auf dem Niveau der vorhergehenden Erhebung aus dem Jahr 2018 (3648 Einrichtungen), die Beschäftigtenzahl nahm hingegen um über 1400 Personen zu (2018: 28 262 Beschäftigte). Das wurde aus dem bayerischen Landesamt für Statistik mitgeteilt.

Mit 1672 Einrichtungen oder 46,5 Prozent war nahezu die Hälfte der Einrichtungen der Jugendarbeit zuzuschreiben. Darin enthalten sind unter anderem betreute Zelt- und Spielplätze, Jugendherbergen, Einrichtungen für die kulturelle Bildung oder Jugendräume und Jugendzentren. In Einrichtungen der Jugendarbeit waren 4586 Personen tätig. 

1048 Einrichtungen (29,1 Prozent) leisteten Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige oder für die Inobhutnahme. Dort werden junge Menschen beispielsweise stationär in mehreren Gruppen auf einem Heimgelände oder in unterschiedlichen Formen der Lebensgemeinschaften, betreuten Wohnformen, Tages- und Wochengruppen pädagogisch und erzieherisch betreut. Bayernweit standen hier Ende 2020 insgesamt 15 712 Plätze zur Verfügung. 13 437 Personen waren in diesen Einrichtungen tätig.

Junge Menschen in Problem-Situationen sowie deren Angehörige können Rat und Hilfe bei einer Beratungsstelle einholen. Hierfür standen Ende des vergangenen Jahres 2439 Personen in 337 Beratungsstellen zu Themen wie zum Beispiel Drogen und Sucht, aber auch für Fragen aus den Bereichen Ehe, Familie, Erziehung sowie für allgemeine Fragestellungen junger Menschen bereit.

Speziell für Kinder und junge Menschen mit Behinderung gab es 214 Einrichtungen, von denen 67 Einrichtungen zur Betreuung über Tag und Nacht und 147 Tageseinrichtungen beziehungsweise Tagesheime waren. Insgesamt gab es hier 12 355 genehmigte Plätze. 6996 Personen waren in den Einrichtungen tätig.

Für Jugendsozialarbeit standen 84 Einrichtungen des Jugend-Wohnens, 52 Einrichtungen des Jugend-Migrationsdiensts sowie 41 Einrichtungen der schulischen und berufsbezogenen Jugend-Sozialarbeit zur Verfügung. In diesen Bereichen waren 1189 Personen beschäftigt.

Außerdem gab es 90 Einrichtungen mit 404 Beschäftigten für die Familien-Förderung, 52 Wohnformen für Mütter beziehungsweise Väter und ihre Kinder mit 635 Beschäftigten sowie acht Einrichtungen für die Mitarbeiter-Fortbildung mit 40 beschäftigten Personen. Darüber hinaus waren 12 402 Personen in 570 Behörden, Geschäftsstellen der Träger der freien Jugendhilfe, Arbeitsgruppen und sonstigen Zusammenschlüssen von Trägern der Jugendhilfe für Kinder, Jugendliche und junge Menschen beruflich im Einsatz.


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