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Betroffen sind Flächen in Pfaffenhofen, Reichertshausen, Rohrbach, Vohburg und Wolnzach. Verstöße werden mit Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet.

(ty) Der Freistaat hält angesichts der Corona-Pandemie grundsätzlich an einem weitgehenden Ansammlungs-Verbot in der Öffentlichkeit an Silvester fest. Gemäß den Vorgaben in der aktuellen bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung sind zwischen 31. Dezember, 15 Uhr, und 1. Januar, 9 Uhr, Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt. Über zehn Personen hinausgehende Menschen-Ansammlungen haben sich in den betreffenden Bereichen unverzüglich zu zerstreuen. Darauf weist das Pfaffenhofener Landratsamt hin und nennt die betroffenen Areale.

Die konkret betroffenen Örtlichkeiten mussten beziehungsweise müssen jeweils von der zuständigen Kreisverwaltungs-Behörde festgelegt werden. Nach Rücksprache mit allen Bürgermeistern der Gemeinden im Kreis Pfaffenhofen hat das Landratsamt mittlerweile eine entsprechende Allgemein-Verfügung erlassen. Vom Ansammlungs-Verbot betroffen sind demnach nachfolgend aufgeführte öffentliche Flächen in den Gemeinden Pfaffenhofen, Reichertshausen, Rohrbach, Vohburg und Wolnzach. Achtung: "Verstöße werden mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet", teilte das Landratsamt ergänzend mit.

 

Pfaffenhofen

  • In der Pfaffenhofener Innenstadt der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich, die Ilminsel sowie der Bürgerpark.
  • Zu den untersagten Bereichen zählen dabei öffentliche Straßen, Wege und Plätze (inklusive Gehwege und Fußgängerzonen) sowie dort gelegene öffentliche Grün- und Spielanlagen.

Reichertshausen

  • Rathausplatz samt Rathaus-Pavillon (Pfaffenhofener Straße 2)

Rohrbach

  • Rathausplatz in Rohrbach
  • Dorfplatz am Feuerwehr-/Gemeinschaftshaus in Fahlenbach

Vohburg

  • Ulrich-Steinberger-Platz (Rathausplatz)
  • Burgberg mit den dazugehörigen Straßen Agnes-Bernauer-Straße, Burghof und "Am Burggraben" (Freifläche vor der Burg Vohburg)
  • Clermontplatz (Grünanlage)

Wolnzach

  • Rathausvorplatz (Marktplatz 1)
  • Bereich um das deutsche Hopfen-Museum (Elsenheimerstraße 2)

Die entsprechende Allgemein-Verfügung wurde im Amtsblatt Nummer 60/2021 des Landkreises Pfaffenhofen veröffentlicht und ist vollständig online abrufbar; hier der direkte Link.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Hier finden Sie die wichtigsten bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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