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Bei einem toten Schwan wurde der Erreger vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Weitere Ausbreitung wird angenommen. Verstärkte Biosicherheits-Maßnahmen gelten bereits.

(ty) Im Kreis Neuburg-Schrobenhausen ist bei einem toten Wildvogel die Geflügelpest nachgewiesen worden. Wie das Landratsamt heute mitteilte, war am 23. Dezember mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks (THW) ein verendeter Schwan aus dem Stausee Bittenbrunn geborgen worden. Die vom Veterinäramt veranlasste Untersuchung habe einen positiven Befund auf das Virus der Geflügelpest ergeben.  Weiter heißt es: "Vom nationalen Referenz-Labor wurde der Subtyp H5N1 nun bestätigt, der seit Mitte Oktober 2021 vermehrt zu Ausbrüchen bei Wildvögeln, wie Wildgänsen, Wildenten, Möwen und Greifvögeln, aber auch in Geflügelbeständen, geführt hat."

Aufgrund der Fallzahlen ist laut Landratsamt davon auszugehen, dass das Virus in Deutschland flächendeckend bei wildlebendem Wassergeflügel anzutreffen sei und nun auch den Kreis Neuburg-Schrobenhausen erreicht habe. "Eine weitere Ausbreitung der Infektion in der bayerischen Wildvogel-Population wird angenommen", so die Behörde. Und: "Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wie auch das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) sehen in ihren Risiko-Einschätzungen insbesondere die Bereiche um und an Gewässern, an denen wildlebendes Wassergeflügel vorzufinden ist, als besonders gefährdet an."

 

Das Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen hatte – wie damals berichtet – mit einer Allgemein-Verfügung vom 8. Dezember vergangenen Jahres bereits verstärkte Biosicherheits-Maßnahmen zum Schutz vor einem Eintrag in Geflügel-Bestände angeordnet. "Diese regelt unter anderem das Fütterungs-Verbot von Wildvögeln (Singvögel sind ausgenommen), das Verbot von Geflügel-Schauen, Test-Pflichten und Zugangs-Regelungen zu Gehegen", fasst die Behörde jetzt noch einmal zusammen. Geflügelhalter werden von der Behörde dringend darum gebeten, die Maßnahmen einzuhalten sowie direkten wie indirekten Kontakt ihres Geflügels zu Wildvögeln zu unterbinden. Hier der direkte Link zur Allgemein-Verfügung.

Die Geflügelpest stelle eine durch Viren hervorgerufene Tierseuche dar und betreffe sowohl wildlebende Vögel als auch Hühner, Puten, Gänse, Enten etc., die in landwirtschaftlichen Betrieben oder auch in Hobby-Beständen gehalten werden. "Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden", so das Landratsamt. "Tote oder kranke Tiere sollten aber nicht berührt werden." Das Veterinäramt bittet darum, entsprechende Funde unter der Telefonnummer (0 84 31) 57 28 8 oder bei der Polizei zu melden. "Singvögel und Tauben spielten nach gegenwärtigem Stand der Wissenschaft als Überträger des Vogelgrippevirus keine Rolle", heißt es aus dem Landratsamt.

Zum Hintergrund:

Geflügelpest: Allgemein-Verfügung für den Kreis Pfaffenhofen erlassen


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