Warum die hiesigen Behörden zwar die neuesten Daten vorliegen haben, sie aber ausgerechnet heute lieber nicht veröffentlichen möchten.
(ty) In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es im Kreis Pfaffenhofen, wie berichtet, nach jüngstem Stand mittlerweile 203 Menschenleben zu beklagen. Das Landratsamt veröffentlicht normalerweise an Werktagen eine aktuelle Übersicht dazu, in welchen Gemeinden die mit dem Virus infizierten Menschen, die gestorben sind, gelebt haben beziehungsweise wie viele bestätigte Infektionsfälle und genesene Patienten es in welcher Kommune gibt. Heute wurden allerdings wesentliche aktuelle Zahlen bewusst nicht herausgegeben – auch, aber nicht nur wegen technische Probleme. Das bedeutet wiederum, dass die derzeitige Corona-Lage im Kreis Pfaffenhofen für Normalbürger kaum einzuschätzen ist – zumal einige der aktuellsten Zahlen vom 30. Dezember stammen und somit einige Tage alt sind.
"Aufgrund technischer Probleme beim bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) kann die Zahl an neuinfizierten Personen im Landkreis Pfaffenhofen seit Donnerstagnachmittag leider nicht gemeldet werden", teilte das Landratsamt am heutigen Nachmittag mit. Und räumte weiter ein: "Auch die Zahl der seitdem genesenen Personen ist leider nicht bekannt." Hat das hiesige Gesundheitsamt denn die Zahlen nicht? Dazu gleich mehr. Zur Erinnerung: Bis zum vergangenen Donnerstag, 30. Dezember, waren insgesamt 11 730 Corona-Infektionen registriert worden. Von den Betroffenen galten zu diesem Zeitpunkt 11 194 als genesen und es gab 333 aktive Fälle. 203 Landkreis-Bürger waren – Stand: 30. Dezember – in Zusammenhang mit Corona gestorben. Die Sieben-Tage-Inzidenz war mit 168,1 angegeben worden. Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet nun aktuell (Stand: heute, 3.17 Uhr) bislang insgesamt 11 840 Corona-Fälle für den Landkreis und beziffert die Zahl der in den vergangenen sieben Tagen registrierten Fälle auf 216.
Das Pfaffenhofener Landratsamt gab indes heute so gut wie keine Zahlen heraus. Auf Anfrage unserer Zeitung, warum denn nicht die vom hiesigen Gesundheitsamt erfassten Daten zur Corona-Entwicklung für den Landkreis veröffentlicht werden, wurde sinngemäß erklärt: Man habe diese Zahlen zwar vorliegen, doch es gebe Probleme mit der Schnittstelle des LGL. Und damit nicht verschiedene Zahlen bezüglich des Infektions-Geschehens und der Sieben-Tage-Inzidenz – veröffentlicht von Gesundheitsamt beziehungsweise Landratsamt sowie von LGL und RKI – im Umlauf seien, gebe man am heutigen Montag, 3. Januar, lieber keine Zahlen heraus. Nur soviel erklärte das Landratsamt noch: Seit der Meldung vom vergangenen Donnerstag habe sich bei weiteren Corona-Fällen der dringende Verdacht einer Infektion mit der Omikron-Variante ergeben. "Die Genom-Sequenzierungen hierzu stehen noch aus", so die Behörde.
Nicht veröffentlicht wurde heute auch, wie viele Personen aus dem Landkreis Pfaffenhofen derzeit als so genannte Kontakt-Personen gelten und sich deshalb in häuslicher Quarantäne befinden. Zur Erinnerung: Am vergangenen Donnerstag lag diese Zahl bei 403.
Die Ilmtalklinik in Pfaffenhofen behandelt laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit fünf Patienten (Donnerstag: acht), bei denen eine Corona-Virus-Infektion bestätigt ist – einer von ihnen (Donnerstag: einer) muss intensiv-medizinisch betreut werden.
Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, liegt für den Landkreis Pfaffenhofen momentan nach den offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 167,3 (Stand: heute, 3.27 Uhr).
Im Landkreis Pfaffenhofen sind laut heutiger Mitteilung des Landratsamts bislang insgesamt 84 240 Einwohner (vergangener Montag: 83 308) vollständig gegen Corona geimpft worden – das entspreche 65,2 Prozent der Landkreis-Bevölkerung (vergangener Montag: 64,5 Prozent). Außerdem haben bislang insgesamt 48 616 Landkreis-Bürger (vergangener Montag: 45 153) bereits eine Auffrischungs-Impfung erhalten; das entspreche 37,6 Prozent der Landkreis-Bevölkerung (vergangener Montag: 35,0 Prozent). Diese genannten Zahlen zum Impf-Fortschritt beziehen sich laut Behörden-Angaben allerdings ausschließlich auf Corona-Impfungen, die in einem der beiden Impf-Zentren im Landkreis Pfaffenhofen oder in einer Arzt-Praxis im Landkreis Pfaffenhofen verabreicht worden sind.
Im Freistaat gelten seit 24. November 2021 angesichts der aktuellen Corona-Situation massiv verschärfte Regeln. Für nicht gegen das Virus geimpfte Menschen gibt es strenge Kontakt-Beschränkungen. Die 2G-Regel wurde flächendeckend ausgeweitet, es gibt kaum mehr Ausnahmen: Sie gilt unter anderem auch für körpernahe Dienstleistungen wie Friseur-Betriebe und Nagel-Studios, außerschulische Bildung und Partei-Veranstaltungen. Die "2G-plus"-Regel wurde ausgeweitet. Für den Handel greift eine Beschränkung auf eine Person pro zehn Quadratmeter. Gastro-Betriebe müssen um 22 Uhr schließen. Bars, Discos, Clubs und Bordelle wurden ganz dichtgemacht. Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste sind verboten. In Kreisen mit Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 gibt es zusätzliche Schließungen – etwa der Gastronomie – sowie Veranstaltungs-Verbote. Hier die Details: Diese knallharten Corona-Regelungen gelten ab 24. November in Bayern
Seit 4. Dezember 2021 gelten weitere deutliche Verschärfungen. Die so genannte 2G-Regel gilt jetzt nicht mehr nur für die Gastronomie in geschlossenen Räumen, sondern auch für die Außen-Gastro: Zugang haben somit nur noch gegen Corona geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Personen. Gleiches gilt seit 8. Dezember für alle Geschäfte, die nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Strenge Kontakt-Beschränkungen gibt es für Zusammenkünfte, an denen nicht gegen Corona geimpfte Personen teilnehmen. Außerdem: Bundesliga-Spiele finden bis auf weiteres ohne Zuschauer statt. Hier die Details: Es wird noch deutlich strenger.
Zusätzliche Regeln gelten seit 15. Dezember 2021: Wer eine "Booster"-Impfung gegen Corona erhalten hat, braucht im Freistaat künftig für Bereiche, in denen die 2G-plus-Regel gilt, keinen negativen Corona-Test mehr vorlegen. Außerdem gilt für bestimmte Veranstaltungen und Einrichtungen, in denen zuletzt die 2G-plus-Regelung gegriffen hatte, nur noch 2G. Der touristische Reisebus-Verkehr wird künftig wie der ÖPNV behandelt – hier gilt dann 3G ohne Kapazitäts-Grenze. Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht gegen Corona geimpfte und nicht von einer Corona-Infektion genesene Personen teilnehmen, werden auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. Zu Silvester gilt für publikumsträchtige Plätze ein Verbot von Menschen-Ansammlungen. Nachfolgend die neuen Regelungen im Überblick sowie weitere Details zu den jüngsten Beschlüssen: Neue Corona-Regeln in Bayern bringen auch Erleichterungen für Geboosterte
Mittlerweile gelten im Freistaat neue Kontakt-Beschränkungen, auch für gegen Corona geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Personen. "Ab dem 28. Dezember 2021 dürfen sich nur noch höchstens zehn Personen privat zusammentreffen, die geimpft oder genesen sind", erklärte eine Sprecherin des bayerischen Gesundheits-Ministeriums. "Die Kontakt-Beschränkungen für Treffen mit ungeimpften Personen – ein Hausstand plus zwei weitere Personen eines Hausstands – gelten weiterhin." Es wurde an die Menschen appelliert, sich an die Kontakt-Beschränkungen zu halten." Nachfolgend die Details sowie konkrete Erläuterungen zu den Silvester-Regeln: Diese neuen Kontakt-Beschränkungen gelten ab 28. Dezember in Bayern
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.
Wie berichtet, wurde ab 9. Juni 2021 das eigens eingerichtete Corona-Bürger-Telefon des Pfaffenhofener Landratsamts eingestellt. Das Pfaffenhofener Gesundheitsamt sei weiterhin telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 14 00 erreichbar. Bei Fragen zur Infektions-Schutz-Verordnung können sich alle Bürger per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden. Bei Fragen zur Einreise könne das Landratsamt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktiert werden. Landwirtschaftliche Betriebe könnten Fragen zur Einreise von Erntehelfern direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! stellen. Bei Fragen zur Corona-Impfung möge man sich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! direkt an das Impf-Zentrum wenden.
Die bayerische Staatsregierung hat bekanntlich mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere Anlaufstelle für alle Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenz-Bereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, Kontakt-Beschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können beantwortet werden.
Schriftliche Anfragen an das Pfaffenhofener Landratsamt bezüglich der aktuellen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung können auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Aktuelle Infos für Unternehmer, Hotellerie- und Gastronomie-Betriebe sowie die Kultur- und Kreativ-Branche findet man beim Kommunal-Unternehmen für Struktur-Entwicklung im Landkreis Pfaffenhofen (KUS) auf www.kus-pfaffenhofen.de. Schriftliche Anfragen an das KUS können per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Für telefonische Anfragen ist das KUS von Montag bis Freitag unter der Rufnummer (0 84 41) 4 00 74 40 erreichbar.
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