Freistaat hält an den bisherigen Maßnahmen und Beschränkungen fest. Schnellere Erleichterungen für "Geboosterte". Änderungen bei Quarantäne und Isolation.
(ty) An den im Freistaat bisher im Kampf gegen die Corona-Pandemie geltenden Maßnahmen wird festgehalten, die aktuellen Beschränkungen gelten im Wesentlichen auch weiterhin. Das ist ein zentrales Ergebnis aus der heutigen Sitzung des bayerischen Ministerrats. Die von vielen befürchtete "2G plus"-Regel für die Gastronomie kommt demnach vorerst nicht. Das Kabinett hat ferner beschlossen, dass die Ausnahmen von der 2G-Regelung für minderjährige Schüler weiterhin greifen. Schnellere Erleichterungen gibt es künftig für "Geboosterte" und für Personen, die nach vollständiger Corona-Immunisierung eine Corona-Infektion überstanden haben. Angepasst werden außerdem die Regelungen für Quarantäne und Isolation. Nachfolgend die heutigen Beschlüsse im Detail, wie sie aus der bayerischen Staatskanzlei bekanntgegeben wurden.
Die 15. bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (15. BayIfSMV) wird laut heutigem Ministerrats-Beschluss bis einschließlich 9. Februar dieses Jahres verlängert. Zum morgigen Mittwoch, 12. Januar, werde sie außerdem in folgenden Punkten angepasst:
♦ Wie bislang, entfalle die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Test-Nachweises in "2G plus"-Bereichen für Personen, die eine Auffrischungs-Impfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben.
♦ Künftig gelte dies im Gleichklang mit dem jüngsten Ministerpräsidenten-Konferenz-Beschluss bereits unmittelbar ab der Auffrisch-Impfung – nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung.
♦ Zusätzlich entfalle die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Test-Nachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impf-Durchbruch).
♦ "Die Ausnahme von 2G in der Gastronomie, im Beherbergungs-Wesen sowie bei sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Eigen-Aktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt und soll auch künftig gelten", so die Staatskanzlei weiter.
Die Regelungen zur Quarantäne für Kontakt-Personen und Isolation werden wie folgt angepasst:
♦ Die Dauer von Quarantäne und Isolation betrage zehn Tage. Nach sieben Tagen sei eine "Freitestung" durch Nachweis eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests möglich. Bei Personen in Isolation gelte dies nur, wenn sie vor der Testung 48 Stunden symptomfrei gewesen seien.
♦ "Für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen werden aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der dort untergebrachten Menschen für die Wiederaufnahme des Dienstes nach Quarantäne oder Isolation eine Freitestung durch PCR-Test oder fünf Tage lang tägliche negative Schnelltests verlangt", erklärte die bayerische Staatskanzlei.
♦ Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinder-Betreuung sei eine "Freitestung" bei einer Quarantäne als Kontakt-Person bereits nach fünf Tagen möglich (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest).
♦ Außerdem wurde erklärt: "Sobald der Bund die hierfür notwendigen Rechtsänderungen vorgenommen hat, werden künftig enge Kontakt-Personen, die einen vollständigen Impfschutz samt Auffrischungs-Impfung vorweisen, sowie vergleichbare Gruppen wie frisch Geimpfte und Genesene, von der Quarantäne ausgenommen."
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.
Presse-Konferenz nach der heutigen Kabinett-Sitzung.