Es geht um angebliche Gewinne. Die vermeintlichen Glückspilze sollen sensible Daten angeben oder in finanzielle Vorleistung gehen.
(ty) Ein 51 Jahre alter Mann aus dem Gemeinde-Bereich von Gerolsbach sollte am Freitagnachmittag offenbar von Betrügern abgezockt werden – ließ sich aber nicht aufs Glatteis führen. Wie die Polizei heute berichtet, hatte er gegen 15 Uhr einen Anruf bekommen, in dem ihm der unbekannte Mann am anderen Ende der Leitung erklärte, dass er einen Einkaufs-Gutschein gewonnen habe. Um diesen allerdings zu erhalten sowie außerdem um an angeblichen weiteren Verlosungen teilzunehmen, sollte der 51-Jährige erst einmal seine Bank-Verbindung angeben.
Das tat der Rohrbacher nicht, im Gegenteil: Er beendete das dubiose Telefon-Gespräch und informierte schließlich die Polizeiinspektion in Geisenfeld. "Weitere Überprüfungen ließen darauf schließen, dass es sich offensichtlich um einen Betrugs-Versuch handelte", teilten die Beamten heute mit. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang einmal mehr vor solchen Betrugs-Maschen, bei denen ein Gewinn vorgetäuscht wird, um persönliche Daten und Konto-Daten der potenziellen Opfer zu erlangen. Weitere Informationen zu dieser Masche sowie Präventions-Hinweise finden Sie hier.
"Die Täter agieren zum Beispiel aus Call-Centern in der Türkei, geben sich als Rechtsanwälte oder Notare aus und informieren die Angerufenen beispielsweise über den angeblichen Gewinn eines hohen Geld- oder Sachpreises", heißt es auf www.polizei-beratung.de. "Sie suggerieren, dass der Gewinn nur ausgezahlt werden kann, wenn der Gewinner in Vorleistung tritt. Es sollen im Voraus Gebühren, Steuern oder andere Kosten bezahlt werden. Eine Verrechnung mit dem Gewinn wird mit unterschiedlichsten Begründungen abgelehnt. Die Opfer sollen die Beträge beispielsweise überweisen, in bar an einen Abholer übergeben oder per Post ins Ausland versenden. Unabhängig von der Zahlung erfolgt niemals eine Gewinnausschüttung – ein Gewinn existiert nicht!"