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Wer seine Angelegenheiten nicht oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann, dem wird eine Person zur Seite gestellt, die ihn offiziell vertritt.

(ty) Zum Ende des vergangenen Jahres haben im Landkreis Pfaffenhofen insgesamt 1424 Personen unter gesetzlicher Betreuung gestanden. Das teilte Sonja Bayerle, die Leiterin der Betreuungs-Behörde am Landratsamt, heute mit. Zum Vergleich: Zum Vorjahres-Zeitpunkt waren es 1349 Personen.Bei einer Betreuung werde einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen könne, eine Person – ein so genannter Betreuer – zur Seite gestellt, der ihn gesetzlich vertrete.

Die Bestellung dieses Betreuers erfolge allerdings nicht durch die Betreuungs-Behörde am Landratsamt, sondern durch das Amtsgericht beziehungsweise Betreuungs-Gericht. "Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungs-Behörde des Landkreises Pfaffenhofen ist dabei die Betreuungs-Gerichtshilfe, das heißt die Erstellung eines Sozial-Gutachtens einschließlich des Betreuer-Vorschlags als Entscheidungs-Voraussetzung für das Betreuungs-Gericht", erklärt Bayerle.

Mit 571 Sozial-Gutachten im vergangenen Jahr wurde ihren Worten zufolge ein neuer Spitzenwert am Landratsamt erreicht. Im Jahr zuvor waren es 472 solcher Gutachten, im Jahr zuvor 524. "Bei der Auswahl der Betreuer versuchen wir, möglichst dem Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen", sagt Bayerle. "In der Regel übernehmen Angehörige, wie zum Beispiel Ehepartner oder Kinder, die Aufgaben des Betreuers." Nur wenn sich keine geeignete ehrenamtliche Person finde, werde ein Berufsbetreuer bestellt.


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