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Gesundheits-Minister Holetschek: "Rechnen damit, dass aufgrund dieses gestuften Verfahrens eventuelle Betretungs-Verbote erst ab dem Sommer ausgesprochen werden können."

(ty) Der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek hat in der Debatte über die bundesweite einrichtungs-bezogene Impf-Pflicht ein Umsetzungs-Konzept für den Freistaat vorgelegt. "Es war unabdingbar und richtig, dass Bayern in den vergangenen Wochen auf dem Weg zur einrichtungs-bezogenen Impf-Pflicht den Finger in einige offene Wunden gelegt hat", erklärte er gestern. Zwar habe das Bundes-Gesundheits-Ministerium mittlerweile seine Handreichung mehrfach überarbeitet. "Aber mehrere, dabei auch zentrale Fragen bleiben dennoch offen", so Holetschek. Bayern füllt diese Lücken seinen Worten zufolge nun selbst und vollzieht das Gesetz mit Augenmaß. "Wir haben die Kommunen und die Verbände im Gesundheitswesen entsprechend informiert." Konkret wird Bayern demnach die Impf-Pflicht in einem gestuften Verwaltungs-Verfahren umsetzen, für das sich in ähnlicher Form auch Nordrhein-Westfalen entschieden hat. 

Im Freistaat bedeutet dies laut Mitteilung des Gesundheits-Ministeriums: Die Einrichtungen melden ab dem 16. März zunächst die noch ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und solche, die keinen gültigen Genesenen-Status oder ein ärztliches Attest bezüglich einer medizinischen Kontraindikation vorgelegt haben. Das Gesundheitsamt gebe diesen Personen dann die Möglichkeit, eine Impf-Beratung wahrzunehmen und die Entscheidung zu überdenken.

"Ziel ist es, noch möglichst viele ungeimpfte Mitarbeitende in den betroffenen Bereichen von einer Impfung zu überzeugen", so Holetschek. Hier setze die bayerische Staatsregierung auch auf den neuen, protein-basierten "Novavax"-Impfstoff. "Wir haben Rückmeldungen der Verbände, dass dieser Impfstoff bei Menschen auf Akzeptanz stoßen kann, die sich mit den bislang vorhandenen und erprobten Impfstoffen nicht impfen lassen möchten", erklärte der Minister.

Auf das Beratungs-Angebot folgt laut bayerischem Gesundheits-Ministerium eine förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich festgelegten Nachweise beim Gesundheitsamt. Bleibe diese weiterhin aus, werde ein Bußgeld-Verfahren eingeleitet. "In letzter Konsequenz – aber nur als Ultima Ratio – kann dann ein Betretungs-Verbot ausgesprochen werden", heißt es in einer Presse-Mitteilung aus dem bayerischen Gesundheits-Ministerium.

Holetschek betonte dazu: "Hierbei wird im Einzelfall jeweils auch die Einrichtung angehört werden, um bei der Entscheidung den Aspekt der Versorgungs-Sicherheit angemessen berücksichtigen zu können." Denn eine planbare Versorgung von Patienten und Bewohnern von Einrichtungen müsse stets gewährleistet bleiben.

 

"Wir rechnen damit, dass aufgrund dieses gestuften Verfahrens eventuelle Betretungs-Verbote erst ab dem Sommer ausgesprochen werden können", so Holetschek. Klar sei, dass das Verfahren nur für Bestandskräfte greifen werde. "Für Neueinstellungen ergibt sich die Pflicht zur Vorlage eines Immunitäts-Nachweises direkt aus dem Gesetz, sodass diese vor Beginn ihrer Tätigkeit im Gesundheits-Sektor ab dem 16. März einen entsprechenden Nachweis vorlegen müssen", erläuterte der Minister.

Holetschek weiter: "Beim Thema eines rechts- und datenschutz-sicheren, einheitlichen digitalen Meldeweges wird Bayern ebenfalls selbst eine Lösung entwickeln. Denn der Bund hat inzwischen klargemacht, dass er keine Kapazitäten hat, diese zu gewährleisten." Bayern habe deshalb bereits alles in die Wege geleitet, um für seine Gesundheitsämter und die betroffenen Einrichtungen ein entsprechendes Angebot zu schaffen. "Dieses soll die Meldung vereinfachen und das Verfahren beschleunigen."

"Auch beim Thema der allgemeinen Impf-Pflicht ist der Bund leider keinen Millimeter vorangekommen", monierte Holetschek. "Bei einem erneuten Gespräch haben die Verbände im Gesundheitswesen klargemacht, dass dies ein fatales Signal an die Beschäftigten ist, das den Einrichtungen die Überzeugungsarbeit massiv erschwert." Der Schutz der vulnerablen Personen ist laut Holetschek nur sicher zu gewährleisten, wenn diese selbst und deren Angehörige sich auch impfen lassen müssten.

"Es war stets klar, dass die einrichtungs-bezogene Impf-Pflicht der allgemeinen Impf-Pflicht nur vorausgehen sollte", so der bayerische Gesundheits-Minister. Jetzt sei nicht einmal mehr klar, ob und wenn ja in welcher Form die allgemeine Impf-Pflicht überhaupt komme. "In Berlin bleiben Planlosigkeit und Führungs-Vakuum in Bezug auf die allgemeine und die einrichtungs-bezogene Impf-Plicht ein Armuts-Zeugnis für die Bundesregierung", kritisiert er die Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP um Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

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