Behörde mahnt zu strikter Einhaltung der Sicherheits-Maßnahmen und rät Geflügel-Haltern zur Vorbereitung auf die drohende Aufstallungs-Pflicht.
(ty) Im Kreis Freising ist ein aktueller Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – amtlich bestätigt. Das nationale Referenz-Labor am Friedrich-Loeffler-Institut hat laut heutiger Mitteilung des Landratsamts bei einem Uhu aus dem Gemeinde-Gebiet von Zolling das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N1 nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutz-Geflügel weist die Landkreis-Behörde alle Geflügel-Halter darauf hin, sich strikt an die bereits am 9. Dezember vergangenen Jahres für den gesamten Kreis Freising angeordneten erhöhten Biosicherheits-Maßnahmen zu halten.
In der entsprechenden Allgemein-Verfügung seien unter anderem ein Ausstellungs-Verbot für Geflügel und ein Fütterungs-Verbot für bestimmte Wildvögel sowie verstärkte Biosicherheits-Maßnahmen für den gesamten Landkreis festgelegt. "Denn nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektions-Maßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontaktes zwischen Haus-Geflügel und Wildvögeln, können die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen (unter anderem Tötung des Bestandes, Stallpflicht) verhindert werden", heißt es in einer heutigen Presse-Mitteilung. "Alle Geflügel-Halter, auch Hobby-Halter, sind verpflichtet, diese Hygiene- und Biosicherheits-Maßnahmen konsequent einzuhalten.
Die besagte Allgemein-Verfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter diesem Link zu finden. Das Landratsamt von Freising bittet in seiner heutigen Meldung vorsorglich alle Geflügel-Halter darum, "sich auf eine tierschutz-gerechte Unterbringung ihrer Tiere im Rahmen einer Aufstallungs-Pflicht vorzubereiten, da diese bei weiteren Funden HPAI-positiver Vögel zum Schutz des Haus- und Nutz-Geflügels unumgänglich ist". Grundsätzlich gilt H5N1 nach Behörden-Angaben als potenziell gefährlich für Menschen – jedoch seien Ansteckungen extrem selten. Die Infektion eines Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen sei in Deutschland nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht bekannt geworden.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden von der Freisinger Landkreis-Behörde darum gebeten, verendet aufgefundene Vögel dem Veterinäramt Freising, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei unter Angabe des Fundortes – idealerweise inklusive Koordinaten – zu melden. "Die toten Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden", wird betont. Weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest im Freistaat sowie ein Merkblatt für Geflügel-Halter und eine bayernweite Karte, aus der sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter www.lgl.bayern.de (Stichwort "Geflügelpest") verfügbar.