Ministerrat beschließt Weiterführung zunächst bis zu den Oster-Ferien. Zudem setzt der Freistaat nach wie vor auf mobile Testrecken.
(ty) Der Freistaat wird seine Corona-Test-Strategie in Schulen und Kitas auch nach dem Auslaufen der so genannten epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 19. März fortführen. Das hat der bayerische Ministerrat heute beschlossen, wie nach der Kabinett-Sitzung aus der Staatskanzlei bekanntgegeben wurde. Man wolle damit weiterhin einen sicheren Betrieb von Schulen und Kindergärten gewährleisten sowie vulnerable Gruppen bestmöglich schützen. Außerdem setze man weiterhin auf die mobilen Testrecken, um unvorhersehbaren Test-Bedarfen sowie Corona-Ausbrüchen "schnell und unkompliziert begegnen zu können".
"Die bewährten Test-Systeme an den Schulen und Kitas werden dabei zunächst bis zu den Oster-Ferien wie bisher weitergeführt", teilte die Staatskanzlei in einer Presse-Erklärung zur Kabinett-Sitzung mit. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 aller Schulen sowie in den Förder-Zentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen werden demnach PCR-Pool-Testungen mit der so genannten Lolli-Methode angeboten. "Zur Erhöhung der Sicherheit des Präsenz-Unterrichts und zur Entlastung der Labore führen die Schülerinnen und Schüler zum Beginn der Schulwoche einen zusätzlichen Selbsttest durch", heißt es weiter.
Sofern der Bund keinen neuen rechtlichen Rahmen für die Zeit nach dem 19. März schaffe, entfällt laut Mitteilung der bayerischen Staatskanzlei die Möglichkeit, an den Schulen sowie in der Kinder-Tages-Betreuung die Corona-Testungen verpflichtend anzuordnen. "Falls der Bund keine Test-Pflicht-Möglichkeiten für die Länder schafft, wird Bayern die oben beschriebenen Test-Systeme zunächst bis zu den Oster-Ferien bereitstellen", so die Staatskanzlei nach der Kabinett-Sitzung. Außerdem wurde erklärt, dass der Freistaat zudem weiterhin auf die mobilen Testrecken als "Test-Feuerwehren" setze, "um unvorhersehbaren Test-Bedarfen und Ausbrüchen schnell und unkompliziert begegnen zu können".
Diese mobilen Testrecken "haben sich aufgrund ihrer flexiblen Verwendungs-Möglichkeit und Effektivität bewährt", heißt es weiter. Zum Schutz der besonders vulnerablen Personen-Gruppen – zum Beispiel der Bewohner in Senioren- oder Pflege-Einrichtungen – sowie der Personen-Gruppen, die das Impf-Angebot nur eingeschränkt erreiche, wie etwa Menschen in Asyl-Unterkünften, sei die Weiterführung der mobilen Teststrecken unerlässlich. "Sie werden daher im eingespielten Verfahren durch die Regierungen für deren Bezirke lückenlos bis zum 30. Juni 2022 beauftragt und koordiniert."