Die beiden gerieten heute Nacht in eine Polizei-Kontrolle. Dabei zeigte sich, dass sie ziemlich betrunken waren.
(ty) Zwei E-Scooter-Fahrer sind in der Nacht zum heutigen Sonntag in Ingolstadt gestoppt und angezeigt worden, weil sie betrunken waren. Gegen 2.55 Uhr wurde laut Polizei ein 22-jähriger Einheimischer an der Schloßlände aus dem Verkehr gezogen, bei dem ein Alko-Test einen Wert von 1,5 Promille ergab. Etwa eine Stunde später war an selber Stelle die Tour eines 19-Jährigen aus dem Kreis Rottal-Inn beendet, der 1,3 Promille intus hatte. Beide Alkohol-Sünder mussten zur Blutentnahme und blicken jetzt einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr entgegen.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."