Der E-Scooter-Lenker wurde am heutigen Morgen in Ingolstadt aus dem Verkehr gezogen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren.
(ty) Weil er mit seinem E-Scooter auf der Heydeckstraße in Ingolstadt nicht nur auf der Straße, sondern obendrein auf der falschen Seite unterwegs war, als er einem Streifenwagen entgegenkam, ist in der Nacht zum heutigen Samstag gegen 3.50 Uhr ein 30 Jahre alter Mann einer Verkehrs-Kontrolle unterzogen worden. Im Zuge der Überprüfungen wurde nach Angaben der Polizei eine "erhebliche Alkoholisierung" bei dem derzeit in Ingolstadt lebenden Studenten festgestellt. Einen Alko-Test habe er verweigert. Deshalb sei auf der Polizei-Dienststelle von einem Arzt eine Blutentnahme durchgeführt worden. Gegen den E-Scooter-Lenker sei ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet worden.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."