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Verbraucherschützer hatten den Media Markt wegen einer Werbekampagne vor Gericht geschleppt – Gestern gab der Bundesgerichtshof in letzter Instanz dem Elektronikmarkt Recht 

(ty) Wer fleißig ist oder gescheit oder auch beides, der spart bares Geld. Dem Media Markt waren gute Noten jedenfalls ein paar Euro wert und so machte er eine Werbeaktion, bei der Kinder für jede Eins im Zeugnis zwei Euro Nachlass auf das gesamte Sortiment bekamen. „Man lernt nicht nur für die Schule, sondern für die Tiefpreise“, hatte es in der Werbung geheißen.

Die Werbeaktion ist bereits drei Jahre her. Jetzt wurde der Fall in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Weil der Bundesverband der Verbraucherzentralen unlautere Werbung dahinter vermutet hatte und fand, die Kinder würden dadurch zum Kauf verleiten. Das Verfahren ging durch alle Instanzen bis zum BGH. Und der gab dem Media Markt jetzt gestern Recht. Er sah keinen Wettbewerbsverstoß, da sich das Angebot damals nicht auf  einzelne Produkte bezogen habe, sondern auf das komplette Sortiment.

Ins Rollen gekommen war das Ganze nicht einmal wegen der Media-Werbung an sich, sondern wegen einer anderen Tatsache. Denn eine Mutter war mit ihrem Einser-Sprössling in den Media Markt in Passau gefahren, um die guten Noten ihres Kindes zu barem Geld zu machen. Dass dort das Zeugnis dann aber kopiert werden sollte, das wollte sie nicht einsehen und wandte sich an die Verbraucherschützer.


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