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46-Jähriger brachte es bei Kontrolle in Gaimersheim auf fast zwei Promille. Nun drohen ein Strafverfahren und der Entzug der Fahrerlaubnis.

(ty) Einen total betrunkenen E-Scooter-Lenker haben Streifenbeamte von der Ingolstädter Verkehrspolizei-Inspektion am gestrigen Abend in Gaimersheim gestoppt. Der 46-Jährige aus dem Kreis Eichstätt war mit seinem Gefährt auf dem Radweg der Straße "Am Augraben" in Richtung des Lana-Grossa-Kreisels unterwegs und fiel durch "unkontrolliertes Fahrverhalten" auf. Bei der Kontrolle, es war gegen 19 Uhr, sei zunächst "starker Alkohol-Geruch" festgestellt worden. Ein anschließender Test habe einen Wert von fast zwei Promille ergeben. Der Mann musste sich daraufhin eine Blutentnahme gefallen lassen. Ihn erwarte nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Damit droht ihm auch der Entzug der Fahrerlaubnis

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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