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Im Kreis Dachau hatten Schock-Anrufer gestern Erfolg. Die Übergabe von weiteren 55.000 Euro wurde durch eine Bank-Mitarbeiterin verhindert.

(ty) Im Zuständigkeits-Bereich der Kriminalpolizei-Inspektion von Fürstenfeldbruck sind gestern mehrere Menschen von Betrügern angerufen worden. In einem Fall wurde letztlich von den Tätern eine 89 Jahre alte Frau aus Wiedenzhausen bei Sulzemoos (Landkreis Dachau) um einen hohen fünfstelligen Geldbetrag gebracht – die Übergabe von weiteren 55 000 Euro  wurde durch eine aufmerksame Bank-Mitarbeiterin verhindert. Das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord berichtet heute davon, warnt einmal mehr vor solchen Schock-Anrufen und gibt erneut Präventions-Hinweise.

Ein bislang unbekannter Anrufer habe sich der 89-Jährigen gegenüber als Polizeibeamter ausgegeben und ihr vorgelegen, dass ihre Tochter einen Verkehrsunfall verschuldet habe, bei dem zwei Personen schwer verletzt und eine Person verstorben sei. Um eine Inhaftierung der Tochter abzuwenden, so die dreiste Lügen-Geschichte, müsse eine Kaution hinterlegt werden. "Durch geschickte Gesprächsführung gelang es dem Anrufer schließlich, die Frau zu einer Bargeld-Herausgabe in fünfstelliger Höhe zu bewegen", meldet das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. "Die Übergabe erfolgte an eine weitere Person vor dem Haus des Opfers."

Die Aufforderung, weitere 55 000 Euro von der Bank zu beschaffen, erfüllte die 89-Jährige laut Polizei letztlich nicht, da der Betrag von den aufmerksamen Bank-Mitarbeitern nicht an sie herausgegeben wurde. "Während der kompletten Zeit hielt der Betrüger telefonisch Kontakt zu der Seniorin, sodass es dieser erst im Nachhinein möglich war, ihre Tochter anzurufen", heißt es weiter. "Sie verständigte nach Bemerken des Betrugs umgehend die Polizei." Die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck bittet Zeugen, die am gestrigen Nachmittag verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, sich unter der Telefonnummer (0 81 41) 61 20 zu melden.

Präventions-Hinweise der Polizei

  • Es wird empfohlen, sich vor einer Transaktion bei den angeblichen Empfängern, beispielsweise in Form eines persönlichen Telefon-Gesprächs, rückzuversichern.
  • Seien Sie misstrauisch bei derartigen Anrufen oder Nachrichten!
  • Die Polizei ruft Sie niemals unter der Notrufnummer 110 an!
  • Beenden sie im Zweifelsfall das Gespräch schnellstmöglich, ohne persönliche Daten beziehungsweise Informationen über vorhandene Wertgegenstände oder Bargeld preiszugeben!
  • Gehen Sie nicht auf Forderungen zur Überweisung oder Übergabe von Geldbeträgen ein!
  • Die echte Polizei fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen, um Ermittlungen durchzuführen!
  • Rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei unter einer dem Telefonbuch entnommenen Telefon-Nummer an, in eiligen Fällen auch unter der Notruf-Nummer 110 – benutzen sie dabei aber nicht die Rückruf-Taste, sonst landen Sie möglicherweise wieder bei den Betrügern!
  • Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung!
  • Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit: Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis!
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen!
  • Sprechen Sie auch mit ihren Angehörigen über das Phänomen und warnen Sie sie vor dem Vorgehen der Täter!
  • Prüfen Sie, ob ein Eintrag Ihrer Telefon-Nummer in öffentlichen Verzeichnissen wirklich notwendig ist!

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