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Park-Rempler mit rund 1,2 Promille kostet den Führerschein. Auf den Pkw-Lenker kommt ein doppeltes Strafverfahren zu.

(ty) Eine 34 Jahre alte Zeugin hat sich am gestrigen Vormittag kurz nach 9 Uhr bei der örtlichen Polizeiinspektion gemeldet und den Beamten erklärt, dass bei einem Supermarkt an der Joseph-Fraunhofer-Straße (B13) in Pfaffenhofen ein Mann mit seinem Pkw beim Ausparken rückwärts gegen ein anderes Auto gefahren war und sich dann einfach aus dem Staub gemacht hatte. Die 34-Jährige notierte sich zudem das Kennzeichen. Ein anderer, bis dato unbekannter Zeuge, verfolgte laut Polizei den Crash-Fahrer und brachte ihn auch dazu, zur Unfallstelle zurückzukehren. Soweit zur Vorgeschichte. 

Die angerückten Streifenbeamten stellten laut heutiger Mitteilung vor Ort fest, dass der 37 Jahre alte Unfall-Verursacher alkoholisiert am Steuer gesessen hatte. Ein Atem-Test habe anschließend auch einen Wert in Höhe von rund 1,2 Promille ergeben. Deshalb musste der Mann, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem sei von den Gesetzeshütern sein Führerschein gleich einkassiert worden. Den wird der 37-Jährige vermutlich so schnell nicht wiedersehen. Denn im Zuge des Strafverfahrens, das ihm nun bevorsteht, droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. 

Laut Polizei wird gegen den 37-Jährigen jetzt unter anderem wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Bekanntlich liegt ab einem Wert von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall passiert. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash oder werden andere gefährdet, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten – wie auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Der noch unbekannte Zeuge, der dem Unfall-Verursacher hinterhergefahren war, wird darum gebeten, sich unter der Rufnummer (0 84 41) 80 95 0 bei der Pfaffenhofener Polizeiinspektion zu melden.


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