In Ingolstadt gestoppter E-Scooter-Fahrer brachte es beim ersten Test auf knapp ein Promille. Einen gerichts-verwertbaren Alko-Test lehnte er ab.
(ty) In der Nacht zum gestrigen Samstag ist gegen 0.25 Uhr an der Jahnstraße in Ingolstadt ein 22 Jahre alter Mann, der mit seinem E-Scooter auf dem Gehweg unterwegs war, von der Verkehrspolizei gestoppt und kontrolliert worden. Bei der Überprüfung stellte sich nach Angaben der Beamten erst einmal heraus, dass der junge Mann "deutlich unter Alkohol-Einfluss zu stehen schien". Ein vor Ort durchgeführter, freiwilliger Alko-Test bestätigte den im Raum stehenden Verdacht dann auch. Laut Polizei ergab er einen Wert in Höhe "knapp einem Promille".
Um angesichts dieser Feststellung einen gerichts-verwertbaren Alko-Test machen zu können, sollte der in Ingolstadt lebende Berufsoberschüler dann mit zur Polizei-Dienststelle genommen werden. Damit sei der 22-Jährige allerdings "absolut nicht einverstanden" gewesen, berichten die Beamten. Aus diesem Grund sei letztlich eine Blutentnahme bei dem jungen Mann angeordnet worden. Diese sei schließlich von einem hinzugezogenen Arzt in den Räumen der Ingolstädter Verkehrspolizei-Inspektion durchgeführt worden.
Nach dieser Maßnahme wurde der laut Polizei "äußert unkooperative Schüler" wieder entlassen. Ihn erwarte jetzt zumindest eine Anzeige nach dem Straßen-Verkehrs-Gesetz, nachdem er deutlich alkoholisiert mit seinem E-Scooter unterwegs gewesen sei. Ihm drohen also ein sattes Bußgeld, Strafpunkte und ein Fahrverbot. Damit in diesem Fall aber nicht genug: "Zusätzlich müssen von ihm nun auch die Kosten für den eigentlich nicht notwendigen Arzt und die jetzt folgende Blutuntersuchung getragen werden", heißt es im Bericht der Ingolstädter Verkehrspolizei-Inspektion.
Zum Hintergrund
Die Polizei mahnt in Zusammenhang mit E-Scooter-Fahrten immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."