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Neue Bodenrichtwertliste zeigt das tatsächliche Kaufverhalten in den vergangenen beiden Jahren. Auch Daten für land- und forstwirtschaftliche Flächen liegen vor.

(ty) Der Gutachter-Ausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Kreis Pfaffenhofen hat in seiner jüngsten, außerturnusmäßigen Sitzung die neue Bodenrichtwertliste beschlossen. Das wurde heute aus dem Landratsamt gemeldet. Die Bodenrichtwertliste werde gemäß Baugesetzbuch (BauGB) alle zwei Jahre aktualisiert. Aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben sei der Stichtag zur Ermittlung von Bodenrichtwerten auf den 1. Januar eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl festgesetzt worden. 

Aus diesem Grund mussten die neuen Bodenrichtwerte nach Behörden-Angaben außerplanmäßig ermittelt werden. Zur Erklärung: "Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Quadratmeter unbebauter Grundstücksflächen, die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse haben. Sie beziehen sich auf erschließungsbeitragsfreies, baureifes Land." Grundlage für die Ermittlung für Bodenrichtwerte sei die in der Geschäftsstelle des Gutachter-Ausschusses geführte Kaufpreis-Sammlung.

Sie stellt demnach keine Prognose dar, sondern gibt das Kaufverhalten der zurückliegenden zwei Jahre wieder. "Dabei werden auch Richtwerte für einzelne Ortsbereiche ausgewiesen", heißt es aus dem Landratsamt. Für die Städte Pfaffenhofen, Geisenfeld und Vohburg sowie für die Märkte Hohenwart, Manching Reichertshofen und Wolnzach wurden den Angaben zufolge die so genannten Zonen-Karten weiter differenziert. Dementsprechend seien auch wieder Bodenrichtwerte für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen ermittelt worden.

"Grundsätzlich lässt sich auch heuer ein Anstieg der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland sowie für gemischte Bauflächen feststellen", sagt Gunther-F.-L. Hasse, der Vorsitzende des Gutachter-Ausschusses Grundstückswerte im Kreis Pfaffenhofen. Die Entwicklung der Bodenrichtwerte fällt seinen Worten zufolge in den einzelnen Gemeinden und Ortsteilen sehr unterschiedlich aus, teilweise sind auch Stagnationen zu registrieren. "Die Bodenrichtwerte für baureife gewerbliche Flächen sind mehrheitlich unverändert geblieben", so Hasse. "Bei den landwirtschaftlichen Flächen sind unterschiedliche Anstiege festzustellen."

Die neue Bodenrichtwertliste zum Bewertungsstichtag 1. Januar 2022 mit einem anschaulichen und farbigen Kartenwerk kann für einen Betrag in Höhe von 150 Euro in gedruckter und gebundener Form erworben werden. Nähere Informationen zur Bodenrichtwertliste erhalten Interessierte beim Landratsamt von Pfaffenhofen in der Geschäftsstelle des Gutachter-Ausschusses bei Katharina Walcher unter der Telefonnummer (0 84 41) 27 17 7 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Bei der Vorstellung der neuen Bodenrichtwertliste; von links: Edmund Ferstl (Vize-Vorsitzender des Gutachter-Ausschusses), Benjamin Wolf (Geschäftsstelle Gutachter-Ausschuss), Katharina Walcher (Geschäftsstelle Gutachter-Ausschuss), Landrat Albert Gürtner, Gunter-F.-L. Hasse (Vorsitzender des Gutachter-Ausschusses) und Abteilungs-Leiter Michael Beckmann. Foto: Schlosser


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