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45-Jähriger bleibt mit seinen Küchenmessern in der Zugangskontrolle hängen 

(ty) Auch mit einem Küchenmesser kann man einen Verstoß gegen das Waffenrecht begehen. Bei der Zugangskontrolle im Ingolstädter Amtsgericht stoppten Justizbeamte gestern gegen 12.40 Uhr einen 45-jährigen Mann, der mit zwei Messern das Gericht betreten wollte. Die Küchenmesser hatten eine Länge von 15 Zentimeter. Der 45-Jährige führte sie sorgsam verpackt im einem Stoffbeutel mit. Die Messer wurden sichergestellt und der Polizei übergeben. Gegen den Mann wurde Anzeige wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz erstattet. Was der 45-Jährige mit den Küchenmessern vorhatte, ist nicht bekannt.


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