Dann soll die Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung an Entscheidungen des Bundes zur Test-Verordnung angepasst werden.
(ty) Der Freistaat hat seine 16. Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung um zunächst eine Woche verlängert. Das wurde heute bekanntgegeben. Der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek teilte dazu in München mit: "Die Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung ist unser wichtigstes landesrechtliches Rechts-Instrument im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Da die aktuelle Fassung am kommenden Samstag ausläuft, wir aber leider noch immer auf wichtige Entscheidungen des Bundes warten, haben wir sie vorläufig zunächst nur um eine Woche bis zum 2. Juli verlängert."
Der Minister führte weiter aus: "Ich bedauere zutiefst, dass der Bund noch immer nicht mitgeteilt hat, wie die Test-Verordnung über den 30. Juni hinaus aussehen soll. Diese Informationen brauchen wir aber dringend, um unsere bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung auf die Bedürfnisse des Sommers ausrichten zu können."
Der bayerische Gesundheits-Minister wies zudem auf die für Mittwoch und Donnerstag geplante Gesundheits-Minister-Konferenz (GMK) in Magdeburg hin. Er ergänzte: "Durch die erneute Beratung im Ministerrat am 28. Juni können wir etwaige Beschlüsse der GMK in unser neues Regelwerk einfließen lassen."
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.