Logo
Anzeige
Anzeige

Hier die wichtigsten Infos – auch für diejenigen, die dem AWP keine oder noch keine Einzugs-Ermächtigung erteilt haben.

(ty) Der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) weist darauf hin, dass die zweite Rate der Abfall-Entsorgungs-Gebühren für dieses Jahr zum 15. Juli fällig wird. Bei Gebühren-Zahlern mit entsprechender Einzugs-Ermächtigung (Sepa-Mandat) werde die fällige Summe – wie bisher – vom Konto abgebucht, erklärt der AWP. Wer allerdings keine oder noch keine Einzugs-Ermächtigung erteilt hat, der muss dagegen aktiv werden, um die Gebühren zu begleichen. Wir fassen nachfolgend die wichtigsten Informationen zusammen.

Die Erteilung eines Sepa-Mandats für die Gebühren-Fälligkeit ab 15. Juli kann laut AWP von den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Dienstag, 5. Juli, schriftlich beim Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen angezeigt werden. Danach eingehende Mandate könnten für die Gebühren-Fälligkeit am 15. Juli nicht mehr berücksichtigt werden. Wer nach dem 5. Juli ein Lastschrift-Mandat erteile, müsse die Abfall-Gebühren für die Fälligkeit am 15. Juli überweisen. Die Änderung eines Sepa-Mandats könne in der Online-Verwaltung auf der Website des AWP (www.awp-paf.de) noch bis Samstag, 2. Juli, erfolgen – beziehungsweise dann wieder ab Freitag, 15. Juli, für künftige Forderungen.

Bargeldlose Zahlungen können laut AWP-Angaben auf das nachfolgende Konto erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen an der Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70. Der AWP bittet in einer aktuellen Presse-Mitteilung "dringend darum, bei der Überweisung oder Einzahlung auf die vorgenannte Bankverbindung die auf dem Gebühren-Bescheid aufgeführte Kunden-Nummer anzugeben". Die Fälligkeit und die Gebühren-Höhe ergäben sich aus dem Jahres-Gebühren-Bescheid 2020 beziehungsweise den danach ergangenen Gebühren-Bescheiden.


Anzeige
RSS feed