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Er wollte wissen, ob er das Ding mit einer Klingen-Länge von zirka 45 Zentimetern haben darf. Die Antwort dürfte teuer werden.

(ty) Mit einem durchaus ungewöhnlichen Fall haben es die Beamten von der Polizeiinspektion in Pfaffenhofen am gestrigen Nachmittag zu tun bekommen. Wie sie heute berichteten, war gegen 14.45 Uhr ein 39 Jahre alter Mann mit einer stattlichen Machete auf der Dienststelle an der Ingolstädter Straße erschienen. "Der messerähnliche Gegenstand wies eine Klingen-Länge von zirka 45 Zentimetern auf", so ein Polizei-Sprecher. Grund für den Besuch sei die Nachfrage gewesen, ob man einen solchen Gegenstand haben dürfe.

"Grundsätzlich handelt es sich bei einer Machete nicht um eine Waffe im Sinne des Waffen-Gesetzes", erklärt die Polizei.  Jedoch sei das Führen eines solchen Gegenstands – nämlich eines feststehenden Messers mit einer Klingen-Länge von mehr als zwölf Zentimetern – trotzdem verboten. Gegen den 39-Jährigen, der auch im Gemeinde-Bereich von Pfaffenhofen wohnt, sei deshalb ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet worden – ihm droht nun ein Bußgeld. Die Machete sei außerdem sichergestellt worden.


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