Wer jetzt noch Anspruch auf einen PCR-Test beziehungsweise einen Gratis-Schnelltest hat und was man zu den Schnelltests gegen drei Euro Selbst-Beteiligung wissen sollte.
Update: Corona-Testungen in Bayern: Gestern neue Regeln, heute die erste Änderung
(ty) Am heutigen Donnerstag sind "maßgebliche Änderungen" der Corona-Virus-Test-Verordnung in Kraft getreten. Darauf hat das Pfaffenhofener Landratsamt in einer am Nachmittag veröffentlichten Presse-Mitteilung hingewiesen. Diese Änderungen haben nach Angaben der Behörde auch entsprechende Auswirkungen auf die beiden staatlichen Corona-Test-Zentren an der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen sowie im ehemaligen Gasthaus Glas in Geisenfeld (Öffnungszeiten siehe unten). Was es zu PCR-Testungen und zu kostenlosen Corona-Schnelltests ab sofort zu beachten gilt beziehungsweise wer Anspruch darauf hat und was man zu Corona-Schnelltests gegen eine finanzielle Selbst-Beteiligung von drei Euro wissen sollte, das fassen wir nachfolgend zusammen.
Für PCR-Tests gilt laut Landratsamt ab sofort folgendes:
♦ "Einen kostenlosen PCR-Test erhalten nach wie vor Personen, bei denen ein Antigen-Schnelltest oder Selbsttest positiv ausgefallen ist, sowie Personen, die vom Gesundheitsamt als enge Kontakt-Person klassifiziert wurden (Nachweis erforderlich; vorzugsweise ein Foto mit Namen und Datum vom positiven Schnelltest beziehungsweise eine Bestätigung des Gesundheitsamts über die Eigenschaft als Kontakt-Person)", schreibt die Behörde in ihrer Presse-Information.
♦ "Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risiko-Patienten, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt", heißt es weiter.
♦ Eine rote Warn-Meldung auf der Corona-Warn-App reicht laut Landratsamt auch weiterhin nicht mehr aus, um einen kostenlosen PCR-Test in Anspruch zu nehmen – wohl aber berechtigt sie zur Inanspruchnahme einer Schnell-Testung gegen Entrichtung einer Eigen-Beteiligung in Höhe von drei Euro in einer privaten Corona-Teststelle (siehe unten).
♦ "Vorstationäre Testungen für andere Krankenhäuser als die Ilmtalklinik-GmbH mittels PCR-Test dürfen leider nicht durchgeführt werden", erklärt das Landratsamt.
♦ Für verpflichtende Corona-Tests vor ihren stationären Aufenthalten in den Ilmtalkliniken werden die Patienten laut Behörden-Angaben darum gebeten, zu folgenden Öffnungszeiten ins Test-Zentrum an der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen zu kommen: montags bis freitags zwischen 8 Uhr und 15 Uhr, samstags zwischen 9 Uhr und 10 Uhr.
Für kostenlose Corona-Schnelltests gilt laut Landratsamt ab sofort:
Anspruch auf kostenlose Corona-Testung mittels Schnelltest besteht laut Mitteilung aus dem Landratsamt unter anderem bei:
- Personen, die das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation (insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschafts-Drittel; Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation temporär nicht geimpft werden können, können sich bis zu drei Monaten nach Wegfall der medizinischen Kontraindikation auf einen Anspruch nach §4a Absatz 1, Nr. 2 TestV berufen. Schwangere haben somit bis zum Ende des zweiten Schwangerschafts-Drittels Anspruch auf kostenfreie Testung)
- Testungen, die zur Beendigung einer Isolationsmaßnahme erforderlich sind; aktuell lediglich im medizinisch-pflegerischen Bereich zur Wiederaufnahme der Beschäftigung (Nachweis: Isolations-Bescheinigung vom Gesundheitsamt oder positives PCR-Test-Ergebnis)
- Personen, die Menschen in Pflege-Einrichtungen oder Krankenhäusern besuchen wollen (als Nachweis reicht ein Formblatt der Einrichtung)
- Pflege-Personen im Sinne des §19, Satz 1 des elften Buchs Sozialgesetzbuch ("pflegende Angehörige")
- Diese Auflistung ist laut Landratsamt nicht abschließend. "Aus Gründen der besseren Lesbarkeit erfolgte eine Beschränkung auf die relevantesten Fallgruppen", so die Behörde.
Für Corona-Schnelltests gegen Eigen-Beteiligung von drei Euro gilt laut Landratsamt ab sofort:
Anspruch auf Testung gegen Entrichtung einer Eigen-Beteiligung in Höhe von drei Euro haben nach Angaben der Behörde folgende Personen:
- Personen, die am gleichen Tag Kontakt zu einer Person über 60 Jahre haben werden oder eine Person mit chronischen Erkrankungen oder Behinderung ("vulnerable Gruppe") besuchen
- Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden
- Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert- Koch-Instituts (RKI) eine Warnung mit der Status-Anzeige erhöhtes Risiko haben.
- Personen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben
- ACHTUNG: Diese Tests gegen Eigen-Beteiligung von drei Euro dürfen laut Landratsamt an staatlichen Corona-Teststellen nicht angeboten werden. Es bestehe lediglich eine Test-Möglichkeit in den privaten Corona-Test-Zentren.
- Eine Übersicht zu den Corona-Test-Möglichkeiten im Landkreis Pfaffenhofen bietet das Landratsamt unter diesem Link.
Weitere Hinweise des Landratsamts:
♦ Für jeden Corona-Test sei ein "Nachweis zur Glaubhaft-Machung des jeweiligen Test-Grundes" erforderlich.
♦ "Bei etwaigen Unklarheiten und Fragen zur Nachweis-Erfordernis könne im Vorfeld Kontakt zu den staatlichen Corona-Test-Zentren oder zum örtlichen Gesundheitsamt aufgenommen werden.
♦ Ein entsprechendes Ausweis-Dokument (Personal-Ausweis, Reisepass, Führerschein, Geburtsurkunde) sei mitzubringen.
♦ Schnell- und PCR-Tests seien in den staatlichen Test-Zentren nur nach Online-Anmeldung möglich.
Öffnungszeiten des Corona-Test-Zentrums an der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen:
- Montag: 8 bis 15 Uhr
- Dienstag: 8 bis 15 Uhr
- Mittwoch: 8 bis 15 Uhr
- Donnerstag: 8 bis 15 Uhr
- Freitag: 8 bis 15 Uhr
- Samstag: 9 bis 13 Uhr
- Sonntag: 14 bis 18 Uhr
- Weitere Infos, auch zur Anmeldung unter https://testzentrum-pfaffenhofen.de
Öffnungszeiten des Corona-Test-Zentrums in Geisenfeld (Marienplatz 5, ehemaliges Gasthof Glas):
- Dienstag: 10 bis 12 Uhr
- Mittwoch: 17 bis 19 Uhr
- Freitag: 17 bis 19 Uhr
- Sonntag: Uhr bis 12 Uhr
- Weitere Infos, auch zur Anmeldung gibt es unter diesem Link.
Weitere Informationen zur Corona-Test-Einrichtung bei der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen gibt es online unter https://testzentrum-pfaffenhofen.de, weitere Informationen zur Corona-Test-Einrichtung in Geisenfeld bietet der BRK-Kreisverband von Pfaffenhofen auf seiner Internet-Seite unter diesem Link. Eine Übersicht zu den Corona-Test-Möglichkeiten im Landkreis Pfaffenhofen gibt es unter diesem Link.