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Doch wenig später schob der besoffene 17-Jährige seinen E-Scooter nicht mehr, sondern fuhr auf ihm. Die Folge ist ein Strafverfahren.

(ty) In Zusammenhang mit den Polizei-Kontrollen im Rahmen der letztlich von den Gesetzeshütern im Zuge eines größeren Einsatzes aufgelösten Schul-Abschluss-Feier am Vöttinger Weiher bei Freising (wir berichteten: Elf Streifenwagen angerückt: Polizei beendet Schul-Abschluss-Party) hat sich in der Nacht zum heutigen Sonntag ein Jugendlicher trotz aller Warnungen sozusagen ein Eigentor mit Ansage geschossen. Obwohl der 17-Jährige noch von den Beamten belehrt worden war, fing er sich wenig später eine Strafanzeige wegen einer Rausch-Fahrt ein.

Wie es heißt, waren die Einsatzkräfte im Zuge der Jugendschutz-Kontrollen an dem Weiher auf den betrunkenen jungen Mann aufmerksam geworden, der einen E-Scooter neben sich hergeschoben habe. Er sei daraufhin von den Beamten darüber informiert worden, dass er betrunken nicht auf dem E-Scooter fahren dürfe. "Dieser gut gemeinte Hinweis war offensichtlich schnell vergessen", so ein Polizei-Sprecher. Denn wenig später, gegen 0.45 Uhr, sei der 17-Jährige an anderer Stelle mit dem E-Scooter fahrend angetroffen worden. Ein Alko-Test habe bei ihm dann einen Wert von 1,7 Promille ergeben. Den Jugendlichen erwarte nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei und nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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