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Hintergrund der Verteuerung zum September ist, dass die Beträge so kalkuliert werden müssen, dass sie kostendeckend sind.

(ty) "Jede Kreisverwaltungs-Behörde ist gesetzlich verpflichtet, die Fleischbeschau-Gebühren für ihr Gebiet kostendeckend zu kalkulieren und zu erheben", erklärt das Pfaffenhofener Landratsamt. Eine vor kurzem von der Behörde durchgeführte Kalkulation habe aufgezeigt, "dass eine "Anpassung der Gebühren unumgänglich ist". Ab 1. September dieses Jahres werden daher bei Hausschlachtungen von den amtlichen Tierärzten für die Schlachttier- und Fleisch-Untersuchung höhere Beträge pro Tier erhoben. Nachfolgend der Überblick über die bisherigen und künftigen Gebühren:

Gebühren ab 1. September 2022 (in Klammern die bisherigen Gebühren):

  • Schwein/Ferkel: 27,50 Euro (bisher: 25,50)
  • Rind/Kalb: 31 Euro (28,50)
  • Schaf/Ziege: 18,50 Euro (17)
  • Einhufer: 45,50 Euro (42)
  • andere Paarhufer: 28 Euro (27)
  • Gehegewild (ohne Schwarzwild): 28 Euro (26)

  • Wildschwein im Gehege: 35,50 Euro (33)
  • erlegtes Haarwild (ohne Schwarzwild): 20,50 Euro (18,50)
  • erlegtes Schwarzwild: 28 Euro (26)
  • Hasen und Kaninchen: 12 Euro (11)
  • gesonderte Trichinen-Untersuchung bei Wildschweinen: 10  Euro (10).

Die letzte Erhöhung dieser Gebühren im Landkreis Pfaffenhofen war zum 1. November 2018 in Kraft getreten.


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