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63-Jähriger wurde gestern in Schrobenhausen gestoppt Gegen ihn wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt.

(ty) Ein 63 Jahre alter E-Scooter-Fahrer ist am gestrigen Nachmittag gegen 16 Uhr in Schrobenhausen in eine Verkehrs-Kontrolle geraten, die strafrechtliche Konsequenzen für ihn haben dürfte. Wie die örtliche Polizeiinspektion heute berichtet, war den Streifenbeamten zunächst "erheblicher Alkohol-Geruch" bei dem Mann aufgefallen. Ein daraufhin durchgeführter Atem-Test habe den Verdacht dann auch erhärtet. Der Schrobenhausener musste deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Gegen ihn sei ein Ermittlungs-Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet worden.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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