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46-Jährige ist nach Crash bei Zolling den Führerschein los. Sie hat sich wegen Unfallflucht und Verkehrs-Gefährdung zu verantworten.

(ty) Im Vollrausch hat am frühen gestrigen Abend eine 46 Jahre alte Pkw-Lenkerin im Bereich von Zolling im Landkreis Freising eine Irrfahrt hingelegt, die in einem Entwässerungs-Graben geendet hat. Gegen die Frau, die laut heutiger Mitteilung der Polizei mehr als 2,5 Promille intus hatte, wird jetzt strafrechtlich wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Ihr Führerschein wurde von den Streifenbeamten der Freisinger Polizeiinspektion auch gleich einkassiert. Verletzt worden war bei der Crash-Tour zum Glück niemand; der Sachschaden wurde auf 2500 Euro geschätzt.

Laut Polizei war die 46-Jährige aus dem Kreis Freising mit ihrem Pkw auf der Staatsstraße 2054 bei Zolling unterwegs, als der Wagen gegen 18.15 Uhr an der Kreuzung mit der Moosburger Straße nach rechts von der Strecke abkam und frontal mit einem  "Vorfahrt achten"-Verkehrsschild kollidierte. Ohne anzuhalten sei die Frau weiter in Richtung Haag an der Amper gesteuert und dann nach rechts in Richtung des Anglberger Weihers abgebogen. Kurz vor der Brücke des Werkskanals sei sie nach rechts auf den Fuß- und Radweg gefahren. "Dieser war nach zirka zehn Metern mit einer Schranke gesperrt", so ein Polizei-Sprecher. "Dieser Absperrung versuchte sie noch auszuweichen und landete in einem etwa einen Meter tiefen Entwässerungs-Graben."

Ein Landwirt habe der Frau mit seinem Traktor zur Hilfe kommen wollen. Er habe allerdings starken Alkohol-Geruch bei der 46-Jährigen bemerkt und daraufhin die Polizei gerufen. Die Streifenbeamten stellten nach eigenem Bekunden per Alko-Test einen Wert von "deutlich über 2,5 Promille" fest. Deshalb musste die Unfall-Fahrerin zur Blutentnahme, zudem wurde der Führerschein sichergestellt. Den wird die Frau wohl so schnell nicht wiedersehen. Denn im Zuge des Strafverfahrens, das ihr nun bevorsteht, droht ihr auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der Vorwurf nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs.


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