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Der junge Ingolstädter geriet in eine folgenreiche Polizei-Kontrolle: Er stand offenbar unter Drogen, zudem hatte er Marihuana bei sich.

(ty) Ein 17-Jähriger ist am gestrigen Abend gegen 20 Uhr ins Visier der Polizei geraten, als er mit seinem E-Scooter gerade auf der Schillerstraße in Ingolstadt unterwegs war. Nachdem ihm von den Streifenbeamten das Anhalte-Zeichen gegeben worden sei, habe er zwei Tütchen auf den Gehweg geworfen. Bei der Kontrolle habe sich deren Inhalt als Marihuana herausgestellt, heißt es von der Polizei. Ein Test habe zudem Hinweise darauf ergeben, dass der junge Ingolstädter unter dem Einfluss von Drogen gestanden habe. Er musste deshalb zur Blutentnahme, seine Tour war beendet. Ihn erwarte nun ein Verfahren wegen Drogen-Besitzes, obendrein droht ein Verfahren wegen einer Drogen-Fahrt.

Hintergrund:

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können zum Beispiel bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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