Nach dem Vorfall am gestrigen Abend in Ingolstadt führte eine Fahndung nicht zur Ergreifung des bislang unbekannten Mannes. Kripo hofft auf Hinweise.
(ty) In Ingolstadt laufen strafrechtliche Ermittlungen, nachdem am gestrigen Abend ein bislang nicht identifizierter Mann auf einem Spielplatz vor einem Kleinkind onaniert haben soll. "Eine umgehend eingeleitete Fahndung nach dem Täter führte nicht zu dessen Ergreifung", teilte das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord heute mit. Die Beamten von der örtlichen Kriminalpolizei-Inspektion haben die Ermittlungen in dem Fall übernommen. Sie hoffen in diesem Zusammenhang auch auf Zeugen-Angaben und veröffentlichen deshalb eine Personen-Beschreibung (siehe unten). Hinweise werden unter der Rufnummer (08 41) 93 43 - 0 entgegengenommen.
Laut Polizei befand sich eine Familie mit zwei Kindern im Alter von vier Jahren und 18 Monaten gegen 19.30 Uhr auf dem Spielplatz "Esplanade" in Ingolstadt, als es zu dem Vorfall kam. Den Angaben zufolge saß der bislang unbekannte Mann auf einer Parkbank. Er habe das 18 Monate alte Kleinkind zu sich gewunken. Was dann geschehen sein soll, fasst das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord wie folgt zusammen: "Das Kind ging in Richtung des Mannes, als dieser unvermittelt sein erigiertes Glied aus seiner Hose holte und an diesem vor dem Kind manipulierte. Als die Eltern hierauf aufmerksam wurden, verließen diese umgehend mit ihren Kindern den Spielplatz." Der Unbekannte hatte sich vor dem Eintreffen der hinzugerufenen Polizei davongemacht.
Der Mann werde wie folgt beschrieben:
- zirka 175 Zentimeter groß
- etwa 35 Jahre alt
- dick
- südamerikanische Erscheinung
- kurze, glatte Haare; Farbe unbekannt
- Kinn- und Oberlippenbart
- dunkles T-Shirt, dunkle kurze Hose, dunkler Rucksack
Zum Hintergrund: Exhibitionistische beziehungsweise sexuelle Handlungen vor Kindern gelten juristisch als sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind. Auch der vom Gesetzgeber festgelegte Strafrahmen liegt in einem solchen Fall deutlich höher, als wenn Erwachsene die Opfer sind. Während bei Exhibitionismus dem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe droht, steht auf sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind in jedem Fall eine Freiheitsstrafe – und die kann zwischen sechs Monaten und zehn Jahren liegen. Juristisch als Kind gelten Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.