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27-Jähriger wurde am gestrigen Abend in Ingolstadt einer Verkehrs-Kontrolle unterzogen: Er hatte fast zwei Promille intus. 

(ty) In eine folgenreiche Verkehrs-Kontrolle sind am späteren gestrigen Abend zwei E-Scooter-Fahrer in Ingolstadt geraten. Die beiden wurden laut heutiger Mitteilung gegen 22.25 Uhr auf der Manchinger Straße gestoppt. Während ein 41-Jähriger, bei dem der Alkohol-Test knapp ein Promille ergab, mit einem satten Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen muss, drohen einem 27-Jährigen strafrechtliche Konsequenzen: Er hatte nach Angaben der Polizei fast zwei Promille intus und muss deshalb mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen. Er musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen; sein Führerschein wurde noch vor Ort sichergestellt.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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