Die kommunalen Kapazitäten seien "mittlerweile nahezu erschöpft", so die drei Landräte der Region 10 und der Ingolstädter OB in einem Brief an den bayerischen Innenminister.
(ty) "Die erwartete große Zahl von geflüchteten Menschen aus der Ukraine, aus Afghanistan, Syrien, der Türkei und anderen Ländern sehen wir mit Sorge", schreiben die Landräte Albert Gürtner (Pfaffenhofen), Peter von der Grün (Neuburg-Schrobenhausen) und Alexander Anetsberger (Eichstätt) sowie der Oberbürgermeister von Ingolstadt, Christian Scharpf, in einem gemeinsamen Brief an den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann. Sie verweisen auf die vorherrschende Hilfsbereitschaft, den Schulterschluss der verschiedenen Ebenen und das kommunale Engagement. Doch zugleich warnen sie: "Es darf aber nicht zu einer Flüchtlings-Politik kommen, die mehr fordert, als Kommunen und Landkreise leisten können." In diesem Zusammenhang machen sie auch konkrete Vorschläge für "eine erste Entlastung und Unterstützung für die Region 10".
"Die Aufnahme, Erstversorgung und Integration von geflüchteten Menschen ist ebenso humanitäres Gebot wie Herausforderung für die Kommunen und Städte", heißt es zunächst einmal in dem Brief an den bayerischen Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, der unserer Redaktion vorliegt. Er datiert vom vergangenen Donnerstag, wurde am heutigen Montag per Presse-Mitteilung veröffentlicht.
Die vier Absender erklären weitere: "In den vergangenen Jahren war dies aufgrund der großen Zahl an Flüchtlingen eine besondere Belastungsprobe auch für die Bürgerinnen und Bürger." Durch den "engen Schulterschluss" von Bund, Freistaat sowie Städten, Landkreisen und Gemeinden habe dies in der Region 10 "gut gemeistert" werden können.
"Bei der zügigen Versorgung und Unterbringung von Familien, die vor dem Krieg in der Ukraine ab Ende Februar dieses Jahres geflohen sind, wurde schnell und umfassend reagiert", heißt es weiter. Dies sei nicht zuletzt durch die große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung sowie durch das beherzte Engagement der kommunalen Verwaltung möglich gewesen, so die drei Landräte und der Ingolstädter Oberbürgermeister.
Die bayerischen Landkreise und Kommunen haben nach ihrem Dafürhalten "in der Vergangenheit stets bewiesen, dass sie tatkräftig anpacken, um humanitäre Not zu lindern und die Unterbringung von Flüchtlingen zu organisieren, auch kurzfristig".
Zugleich wird in dem Brief an den bayerischen Innenminister klargestellt: "Es darf aber nicht zu einer Flüchtlings-Politik kommen, die mehr fordert, als Kommunen und Landkreise leisten können. Die Folgen von Corona und Energiekrise lasten bereits schwer auf den Gebietskörperschaften."
"Als Landräte der Region 10 und als Oberbürgermeister der Stadt Ingolstadt stellen wir fest, dass die kommunalen Kapazitäten zur Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen nach 2015 und durch den Krieg in der Ukraine mittlerweile nahezu erschöpft sind", schreiben Gürtner, von der Grün, Anetsberger und Scharpf an Herrmann. Die Bundesinnenministerin habe die Lage der Kommunen zurecht als "äußerst eng" bezeichnet, unterstreichen die vier Absender.
Wörtlich heißt es in ihrem Schreiben weiter: "Die erwartete große Zahl von geflüchteten Menschen aus der Ukraine, aus Afghanistan, Syrien, der Türkei und anderen Ländern sehen wir mit Sorge." Um den Menschen, die vor Krieg und Notlagen fliehen, die notwendige Versorgung zuteil werden zu lassen sowie gleichzeitig die kommunalen Strukturen nicht zu überfordern, setzen die drei Landräte und der Ingolstädter Oberbürgermeister ihren Ausführungen zufolge "auf einen engen und pragmatischen Schulterschluss zwischen Bund, Freistaat sowie Städten, Landkreisen und Gemeinden".
In diesem Zusammenhang machen sie auch gleich konkrete Vorschläge und versichern, für einen engen Austausch zur Verfügung zu stehen. "Eine erste Entlastung und Unterstützung für die Region 10" wären ihrer Ansicht nach:
- "die zügige Erstattung von zurückliegenden und erwarteten Kosten nach dem Asylbewerber-Leistungs-Gesetz,
- die frühzeitige Information bezüglich Zahl und Familien-Struktur der Flüchtlinge, die zur dezentralen Unterbringung in die Region verlegt werden sollen,
- die Zurverfügungstellung von geeigneten Immobilien des Freistaates und des Bundes für die Unterbringung von Flüchtlingen,
- angesichts des begrenzten regionalen Wohnungsmarktes eine großzügige Bewilligungs-Praxis durch den Freistaat bei Anmietung, Kauf oder Herstellung von Asylunterkünften durch die Kommunen,
- die Anerkennung der Erstattungsfähigkeit von Vorhalte-Kosten für die Schaffung von Einrichtungen zur Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer."