Das so genannte Verfügbare Einkommen stieg hier von 2010 bis 2020 um gut 46 Prozent. Der Durchschnitt für den Freistaat liegt bei 32 Prozent.
(ty) Das so genannte Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte ist im Freistaat von 2010 bis 2020 um 32,0 Prozent gestiegen. In den kreisfreien Städten fiel das Wachstum laut aktueller Mitteilung des bayerischen Landesamts für Statistik mit 34,9 Prozent höher aus als in den Landkreisen mit 30,7 Prozent. Auf Ebene der Regierungsbezirke war die Zunahme in Niederbayern mit 36,5 Prozent am höchsten; etwas geringer fiel sie in Oberbayern mit 33,3 Prozent aus. Es folgten die Oberpfalz mit 33,3 Prozent und Schwaben mit 30,7 Prozent. Die drei fränkischen Regierungsbezirke lagen darunter. Unter den kreisfreien Städten und Landkreisen erreichte der Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm mit 46,1 Prozent den höchsten Zuwachs vor der Landeshauptstadt München mit 44,6 Prozent und der kreisfreien Stadt Landshut mit 44,1 Prozent.
In insgesamt fünf von 96 bayerischen Kreisen stieg der Wert nach Angaben des bayerischen Landesamts für Statistik um mehr als 40 Prozent an, weitere 46 erreichen mindestens ein Plus von 30 Prozent. Unter einem Zuwachs von 20 Prozent bleiben acht Kreise. Das Verfügbare Einkommen je Einwohner lag mit 36 686 Euro im Jahr 2020 – wie bereits in den Vorjahren – im Landkreis Starnberg am höchsten. Es folgten die Stadt und der Landkreis München mit 31 859 Euro beziehungsweise 31 835 Euro sowie der Landkreis Miesbach mit 31 229 Euro. In weiteren 36 Kreisen lag das Verfügbare Einkommen im Jahr 2020 bei mindestens 25 000 Euro je Einwohner. Der bayerische Durchschnitt betrug 25 930 Euro.
Bei den hier heute vom bayerischen Landesamt für Statistik vorgelegten Ergebnissen ist nach Angaben der Behörde zu beachten, dass eine Preisbereinigung auf Kreisebene nicht möglich ist, da derzeit noch keine regionalen Preis-Indizes unterhalb der Landesebene verfügbar sind. Das niedrige Einkommens-Niveau in einigen Kreisen könne durch ein dort im Vergleich zu anderen Kreisen niedriges Preis-Niveau zumindest teilweise ausgeglichen werden. "Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte stellt daher für sich betrachtet noch kein Maß für die regionale Kaufkraft innerhalb eines Kreises dar", heißt es aus der Behörde.
Die Ergebnisse seien nach den methodischen Vorgaben des Arbeitskreises "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder" (AK VGRdL), dem alle statistischen Landesämter, das statistische Bundesamt sowie der deutsche Städtetag angehören, berechnet worden. Weitere Informationen und Ergebnisse zu diesen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen können auf der Homepage des Arbeitskreises unter www.statistikportal.de/de/vgrdl abgerufen werden. Ausführliche Ergebnisse zum Verfügbaren Einkommen auf Kreisebene enthält der statistische Bericht "Verfügbares Einkommen und Primäreinkommen der privaten Haushalte 1991 bis 2020 – Kreisfreie Städte und Landkreise, Regierungsbezirke, Regionen"; er kann unter diesem Link kostenlos heruntergeladen werden.