In Klingsmoos brachte es ein 51-jähriger Pkw-Lenker auf 1,8 Promille. Bei Moosburg verlor ein besoffener 25-Jähriger die Kontrolle über sein Auto.
(ty) Gegen 19 Uhr ist am gestrigen Abend bei der Polizeiinspektion in Neuburg an der Donau der Hinweise eingegangen, dass in Klingsmoos in der Gemeinde Königsmoos (Kreis Neuburg-Schrobenhausen) ein Pkw-Lenker in unsicherer Weise unterwegs sei. Der Zeuge folgten laut Polizei dem Schlangenlinien-Fahrer. Nachdem dieser schließlich seinen Wagen abgestellt hatte, sei er von dem Zeugen bis zum Eintreffen der Gesetzeshüter festgehalten worden. Ein Alko-Test habe bei dem gefassten 51-Jährigen aus Klingsmoos einen Wert von 1,84 Promille ergeben. Der Rausch-Fahrer musste zur Blutentnahme. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr; in diesem Zusammenhang droht ihm auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Sein Führerschein liegt mittlerweile bei der Polizei.
Gegen 21 Uhr ist am gestrigen Abend ein 25 Jahre alter Pkw-Lenker auf der Staatsstraße 2350 – von Moosburg an der Isar her kommend – in Richtung Freising unterwegs gewesen, als das Auto nach Angaben der Polizei am Ortsausgang von Moosburg ins Schleudern geriet, über die Fahrbahn-Begrenzung rauschte und schließlich an der Umfahrung des Kreisverkehrs entgegen der Fahrtrichtung zum Stehen kam. Im Zuge der Unfall-Aufnahme sei von den Streifenbeamten dann Alkohol-Geruch bei dem jungen Mann aus dem Landkreis Freising festgestellt worden. Ein noch vor Ort durchgeführter Test habe einen Wert von 1,8 Promille ergeben. Der Unfall-Fahrer musste zur Blutentnahme, sein Führerschein wurde einkassiert. Auch ihm droht jetzt ein Strafverfahren sowie damit verbunden der Entzug der Fahrerlaubnis.
Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall passiert und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf – wie auch in dem zweiten geschilderten Fall – nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs. An dem Pkw des 25-Jährigen sei ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden, heißt es von der Polizei. Beziffert wurde dieser auf ungefähr 5000 Euro. Auch der Fahrbahn-Belag des Kreisverkehrs sowie die Verkehrsinsel seien in Mitleidenschaft gezogen worden. "Verletzt wurde niemand", erklärte ein Polizei-Sprecher.