LKA warnt vor Feuerwerkskörpern aus dem Ausland und aus dem Internet. Verwendung sei mit "extremen Risiken" verbunden. Darauf sollten sie achten.
(ty) Nach zwei Jahren Pause sind im Freistaat an Silvester pyrotechnische Gegenstände wieder im Handel erhältlich. Darauf weist das bayerische Landeskriminalamt (LKA) in einer aktuellen Presse-Erklärung hin und gibt zugleich wichtige Hinweise in diesem Zusammenhang. Wie es heißt, sind Raketen, Böller & Co. heuer von 29. bis 31. Dezember im Handel erhältlich und das so genannte Böller-Verbot besteht nur noch an bestimmten Plätzen. Doch welche Gegenstände dürfen legal gezündet werden und welche sind trotz alledem aufgrund ihrer Gefährlichkeit illegal? Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50 000 Euro sowie Freiheitsstrafen.
"Pyrotechnik der Kategorie 3 und 4 ist oftmals auf Märkten im benachbarten Ausland oder im Internet zu günstigen Konditionen frei erhältlich, in Deutschland jedoch nicht erlaubt", stellt das bayerische Landeskriminalamt klar. "Selbst eine vorhandene CE-Zertifizierung für Kategorie-3-Feuerwerk auf ausländischen pyrotechnischen Gegenständen schützt nicht vor Strafe", wird betont. Feuerwerk der Kategorie 3 sei zwar in vielen europäischen Ländern für Personen im Alter von über 21 Jahren frei verkäuflich, nicht jedoch in Deutschland. Eine Übersicht dazu bietet die Grafik am Ende dieses Beitrags.
Das große Problem bei Feuerwerk aus dem Ausland oder Internet ist laut LKA die in der Regel unklare Zusammensetzungen dieser verbotenen pyrotechnischen Erzeugnisse, "weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist und zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann". Sie entsprächen nicht den hiesigen Sicherheits-Standards. So besteht nach LKA-Angaben unter anderem die Gefahr von Fehlzündungen der unkontrollierten Ware. "Außerdem haben sie aufgrund ihrer anderen chemischen Zusammensetzung eine wesentlich höhere Wirkung als hiesige Feuerwerkskörper."
Das LKA führt weiter aus: "Der Umgang mit nicht CE-zertifizierter Pyrotechnik stellt in Deutschland einen Verstoß gegen das Sprengstoff-Gesetz dar." Bußgelder in Höhe von bis zu 50 000 Euro, sogar Freiheitsstrafen, seien diesbezüglich möglich. Daher sollte man, so betont das bayerische Landeskriminalamt, beim Kauf unbedingt auf die CE-Zertifizierung mit entsprechender Einstufung achten. Wichtiger Hinweise dazu: "Diese muss auf allen pyrotechnischen Produkten in deutscher Sprache aufgedruckt sein."
Für den richtigen Umgang mit Pyrotechnik rät das LKA:
- Erwerben und verwenden Sie nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper
- Versuchen Sie niemals Feuerwerk selbst zu basteln
- Halten Sie sich an die Gebrauchs-Anweisungen
- Zünden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien und mit genügend Abstand zu Menschen, Tieren und leicht entzündlichen Materialien
- Feuern Sie Raketen nur aus senkrechten und sicher stehenden Behältern, zum Beispiel leeren Flaschen im Getränke-Kasten
- Heben Sie niemals Blindgänger auf oder entzünden Sie diese erneut
- Entzünden Sie Feuerwerkskörper niemals in der Hand
- Verkürzen Sie keine Zündschnüre und bündeln Sie keine Feuerwerkskörper