Logo
Anzeige
Anzeige

Wegen erhöhter Brandgefahr sind Raketen und Böller verboten. Außerdem sind einige Plätze und Anlagen gesperrt. Hier die Details.

(ty) Zum Jahresende weist die bayerische Schlösser-Verwaltung darauf hin, dass am 31. Dezember und am 1. Januar ganztägig rund um die Schlösser, Burgen und Residenzen im Freistaat keine Feuerwerkskörper oder sonstige Pyrotechnik gezündet werden dürfen. Die Schlösser-Verwaltung untersagt nach eigenem Bekunden "jedes Abbrennen dieser Gegenstände insbesondere auf den Schlossplätzen und in den Burginnenhöfen". Das betreffe beispielsweise den Schlossplatz in Aschaffenburg, die Kaiserburg in Nürnberg oder die gesamte Insel Herrenchiemsee. Auch auch in der Region hat das Auswirkungen. Nachfolgend die Details.

Alle Burgen und Schlösser seien am 31. Dezember und 1. Januar geschlossen. In der Silvesternacht sind laut Mitteilung der bayerischen Schlösser-Verwaltung außerdem aufgrund der Brandgefahr auch einige Schlossplätze und Anlagen gesperrt, beispielsweise der Schlossplatz in Dachau ab 18 Uhr, die gesamte Burganlage der Burg Cadolzburg oder die Anlage der Festung Marienberg in Würzburg ab 21 Uhr. "Auch die Zufahrtswege zur Burg Trausnitz und zur Burg Burghausen werden in der Silvesternacht aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes ab 21 Uhr beziehungsweise ab 18 Uhr gesperrt", so die Behörde weiter.

In Kelheim ist die Zufahrtsstraße zur Befreiungshalle bekanntlich wegen Bauarbeiten derzeit ohnehin gesperrt. "Es ist ein Sicherheitsdienst im Einsatz", kündigte die bayerische Schlösser-Verwaltung in diesem Zusammenhang an. Lesen Sie dazu auch: Auffahrt zur Befreiungshalle in Kelheim vermutlich bis Anfang April gesperrt. Ein Eichstätt ist das Zufahrtstor zur Willibaldsburg seit dem gestrigen Abend geschlossen – bis einschließlich 1. Januar sei keine Zufahrt und kein Zugang zu dieser Burg möglich. In Neuburg an der Donau sei der Innenhof des Schlosses ist nicht zugänglich, gab die Behörde weiter bekannt. Eine Übersicht aller Regelungen gibt es unter www.schloesser.bayern.de.

Diese Regelungen dienen nach Angaben der Verantwortlichen der Verhütung einer erhöhten Brandgefahr. "Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich", heißt es in einer Presse-Mitteilung. Diesbezüglich wolle die bayerische Schlösser-Verwaltung an die verheerenden Folgen von Großbränden in historischen Gebäuden erinnern, beispielsweise die Brände auf der Burg Trausnitz in Landshut im Jahre 1961 oder in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar im Jahre 2004.

Die bayerische Schlösser-Verwaltung fordert ausdrücklich alle Bürgerinnen und Bürger, die in der Nähe eines Schlosses oder einer Burg den Jahreswechsel feiern wollen, dazu auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem bittet sie eindringlich darum, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. "Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht", wird betont. Der klare Appell: "Bitte helfen Sie mit, dies zu vermeiden."

Die bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen ist eine der traditionsreichsten Verwaltungen des Freistaates. Als Hofverwaltung der Kurfürsten und der Könige entstanden, ist sie heute mit 45 Schlössern, Burgen und Residenzen sowie weiteren Baudenkmälern einer der größten staatlichen Museumsträger in Deutschland. Dazu kommt noch ein ganz besonderes geschichtliches Erbe: die vielen prachtvollen Hofgärten, Schlossparks, Gartenanlagen und Seen. Die einzigartigen Ensembles europäischer Architektur gepaart mit reichhaltiger künstlerischer Ausstattung ziehen jährlich ein Millionen-Publikum aus aller Welt an.


Anzeige
RSS feed