Neben der grundsätzlichen Reform ergeben sich zusätzlich Änderungen für Geisenfeld und Wolnzach. Wir fassen die Details zusammen.
(ty) Zum 1. Januar 2023 tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz und damit die Wohngeld-Reform in Kraft. Durch eine Anpassung der Wohngeld-Formel mit Einführung einer Heizkosten-Komponente und einer Klima-Komponente werde bundesweit eine Verdreifachung der Berechtigten von jetzt 600 000 auf zwei Millionen Haushalte erwartet, heißt es aus dem Pfaffenhofener Landratsamt. Im hiesigen Landkreis ergeben sich nach Angaben der Behörde zusätzlich Änderungen für Geisenfeld und Wolnzach bei den Mietstufen. "Diese werden von Mietstufe 2 auf Mietstufe 3 angehoben, was sich zusätzlich positiv auf die Höhe des Wohngeldes auswirken wird", erklärt Verena Fuchs, die Leiterin der Wohngeld-Behörde am Pfaffenhofener Landratsamt. Wir fassen die Details zusammen und erklären unter anderem, wer von der Reform profitiert, wie hoch die Zuschüsse sind, wie das Wohngeld berechnet wird, welche Rolle die Miethöhe spielt, was mit den Heizkosten ist und wer vom Wohngeld ausgeschlossen ist.
Worum geht es?
"Durch die Wohngeld-Verbesserungen profitieren die bestehenden Wohngeld-Haushalte, es kommen aber auch neue Haushalte erstmalig oder erneut hinzu", fasst das Pfaffenhofener Landratsamt in einer Presse-Mitteilung zusammen. "Das heißt", führt Verena Fuchs aus: "Bürgerinnen und Bürger mit einem kleinen Einkommen oder einer geringen Rente dürfen ab dem kommenden Jahr mit einem Zuschuss des Staates rechnen." Beantragen könnten die Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Pfaffenhofen das bisherige beziehungsweise ab 1. Januar das neue Wohngeld beim Landratsamt.
Wer profitiert von der Reform?
Schon jetzt machen Rentnerinnen und Rentner laut Landratsamt mit etwa 50 Prozent rund die Hälfte der Wohngeld-Empfänger aus. "Dieser Anteil könnte sich durch die Reform weiter erhöhen", heißt es aus der Behörde. "Daneben dürften vom neuen Wohngeld vor allem auch Familien profitieren." Bisher ging es um kleine Haushalts-Einkommen – künftig, so die Einschätzung von Experten, dürfte aber auch die untere Mittelschicht profitieren. Wohngeld in Form von Mietzuschuss zahle der Staat übrigens auch Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
"Für Menschen mit einer kleinen Rente oder einem niedrigen Einkommen geht es um richtig viel Geld", verdeutlicht das Pfaffenhofener Landratsamt: Laut Gesetz steige das Wohngeld um mehr als 100 Prozent von aktuell durchschnittlich 180 Euro im Monat auf 370 Euro im Monat – das ergebe statt 1960 Euro dann 4400 Euro im Jahr. Ziel des Gesetzes sei es, dass Haushalte im Schnitt höchstens 40 Prozent ihrer Rente beziehungsweise ihres Einkommens für Wohnkosten ausgeben müssten. Bisher liege dieser Anteil in der Spitze vor allem in einer Stadt wie München bei gut 50 Prozent.
Wie wird das Wohngeld berechnet?
Ob man den Zuschuss zum Wohnen bekommt, hängt nach Behörden-Angaben davon ab, in welcher Gemeinde, in welchem Markt oder in welcher Stadt man wohnt und wie hoch dort die Mieten sind. Außerdem spiele es eine Rolle, wie viele Menschen in einem Haushalt leben und wie hoch das gesamte Bruttoeinkommen des Haushalts sei. Ab dem kommenden Jahr werden die Obergrenzen für das Einkommen deutlich angehoben.
Welche Rolle spielt die Höhe der Miete?
"Auch hier gelten Obergrenzen – je nachdem, wo man wohnt", erläutert das Pfaffenhofener Landratsamt. Alle Städte und Gemeinden seien dafür wie bisher in sieben Mietstufen eingeteilt. Die Stadt Pfaffenhofen gehöre zu Mietstufe 4. Manching sei in der Mietstufe 5 und der restliche Landkreis befinde sich ab 1. Januar 2023 in der Mietstufe 3.
Was ist mit den Heizkosten?
"Heuer gab es für Wohngeld-Empfänger bereits einen Heizkosten-Zuschuss in Höhe von 270 Euro", erklärt das Landratsamt. "Ab 2023 soll es für einen Ein-Personen-Haushalt einmalig weitere 415 Euro geben, für zwei Personen sind es 540 Euro und für jede weitere Person im Haushalt noch einmal jeweils 100 Euro." Wichtig sei: Der Heizkosten-Zuschuss werde an Wohngeld-Empfänger automatisch überwiesen. Voraussetzung hierfür sei, dass Wohngeld im Zeitraum vom 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 bezogen worden sei. "Ein Antrag ist nicht nötig", wird betont. Künftig solle es eine fixe Heizkosten-Komponente geben – und zwar in Höhe von 2,30 Euro pro Quadratmeter als Zuschlag auf die Miete.
Was ist mit den Einkommens-Grenzen?
"Durch die Ausweitung der Leistungen verschieben sich die Einkommens-Höchstgrenzen, bis zu denen ein Wohngeld-Anspruch besteht, nach oben", teilt das Pfaffenhofener Landratsamt dazu mit. Und erläutert außerdem: "Die Höhe hängt vom Einkommen und der Anzahl der Haushalts-Mitglieder ab."
Wie läuft das mit dem Antrag?
"Der Antrag auf Mietzuschuss kann auch online gestellt werden", so eine Sprecherin des Landratsamts von Pfaffenhofen. Näheres hierzu finde man auf der Homepage des Landkreises unter Online-Services; hier der direkte Link. Ein Online-Wohngeld-Antrag für den Lasten-Zuschuss sei derzeit noch nicht möglich. Außerdem könnten Anträge auch über die jeweilige Gemeinde-, Markt- und Stadtverwaltung sowie beim Landratsamt direkt eingereicht werden. Zuständig für die Bearbeitung sei für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Pfaffenhofen das Landratsamt von Pfaffenhofen. Per E-Mail ist die zuständige Stelle erreichbar unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Wer ist vom Wohngeld ausgeschlossen?
"Wer Hartz-IV oder künftig Bürgergeld, staatliche Grundsicherung oder Bafög bezieht, bekommt kein Wohngeld", erklärt das Pfaffenhofener Landratsamt. Diese Personen seien vom Wohngeld deshalb ausgeschlossen, "weil in diesen Leistungen bereits ein Anteil für die Unterkunft enthalten ist".
Was gilt für Eigentümer?
Rund 90 Prozent der Wohngeld-Empfänger leben nach Angaben des Pfaffenhofener Landratsamts in Miete, aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer können die Hilfe beantragen, um etwa Kredite bezahlen zu können. Man spreche in einem solchen Fall dann aber nicht von Mietzuschuss, sondern vom Lasten-Zuschuss.