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Laut Stadtverwaltung wurden die Struktur der Unterstützung, das Bewerbungs-Verfahren sowie die Art und der Umfang der Förderung neu geregelt.

(ty) Der Kultur-Ausschuss des Pfaffenhofener Stadtrats hat in seiner jüngsten Sitzung neue Richtlinien für die Kultur-Förderung in der Kreisstadt beschlossen. Darauf hat die Stadtverwaltung heute hingewiesen. Den Angaben zufolge wurde die Struktur der Förderung, das Bewerbungs-Verfahren sowie die Art und der Umfang der Förderung neu geregelt. "Kultur hat für die Stadt Pfaffenhofen große Bedeutung", heißt es aus dem Rathaus. "Sie ist identitätsstiftend und bereichert das gesellschaftliche Miteinander." Neben den Veranstaltungen und Projekten unter öffentlicher Trägerschaft seien es in erster Linie Vereine und Privatpersonen, die einen wertvollen Beitrag zur vielfältigen Kulturlandschaft in Pfaffenhofen brächten.

Gefördert werden nach Angaben der Stadtverwaltung kulturelle Projekte und Veranstaltungen aus den Bereichen Musik, Kunst, Theater, Tanz und Literatur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Kommune lege besonderen Wert auf Projekte mit regionalem Bezug, Veranstaltungen mit integrativem Charakter, Kulturvermittlung und bürgerschaftlichem Engagement.

"Nicht gefördert werden Projekte und Veranstaltungen gewerblicher Veranstalter, Veranstaltungen bei denen ein Gewinn erzielt werden, soll sowie Wohltätigkeits-Veranstaltungen", wird in einer heute veröffentlichten Presse-Mitteilung klargestellt. Im Falle einer städtischen Unterstützung gibt es dann mehrere Möglichkeiten.

Projekte könnten nämlich, so heißt es weiter, auf dem Wege eines finanziellen Zuschusses in Form eines Defizit-Ausgleichs, durch Gewährung von Sach- oder Personal-Leistungen und durch die kostenfreie Bereitstellung städtischer Räumlichkeiten gefördert werden. "Weiterhin werden geförderte Projekte bei der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt", erklärt die Stadtverwaltung.

Die Höhe der jeweiligen finanziellen Förderung betrage 30 bis 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 5000 Euro. Projekte mit einem höheren Förderbedarf könnten im Einzelfall durch den Kultur-Ausschuss bewilligt werden. Voraussetzung für eine Förderung sei, dass die Veranstaltung im Gemeinde-Gebiet von Pfaffenhofen durchgeführt werde, öffentlich zugänglich sei und nicht-kommerziell ausgerichtet sei.

Außerdem dürfe das Projekt unter anderem nicht durch eine andere Förderung der Stadt unterstützt sein und der Antragssteller müsse den Wohnsitz in Pfaffenhofen oder im Landkreis Pfaffenhofen haben. "Interessierte Organisatoren können sich mit dem dafür vorgesehenen Formblatt für eine Förderung bewerben", heißt es weiter.

Ein Antrag auf Förderung könne ganzjährig gestellt werden, müsse aber bis spätestens acht Wochen vor Durchführung der Veranstaltung schriftlich eingereicht werden. Dem Antrag sei eine genaue Projekt-Beschreibung inklusive detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan beizulegen. Bewerbungen für Veranstaltungen mit einem Förderbedarf von mehr als 5000 Euro müssten bis 3. September für das folgende Haushaltsjahr vorgelegt werden. Weitere Informationen sowie die Antrags-Formulare gibt es auf www.pfaffenhofen.de/kulturfoerderung.


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