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27-Jähriger konnte zwar eine 20-tägige Freiheitsstrafe abwenden, fing sich aber die nächste Strafanzeige ein.

(ty) Seine Fahrt mit dem E-Roller durch den Hauptbahnhof von München hat für einen amtsbekannten 27-Jährigen am gestrigen Vormittag fast im Gefängnis geendet. Wie die Bundespolizei-Inspektion aus der bayerischen Landeshauptstadt heute mitteilte, griff der Mann einen Sicherheits-Mitarbeiter der Deutschen Bahn (DB) an. Außerdem bestand gegen ihn ein offener Haftbefehl. Am Ende konnte er den erforderlichen Geldbetrag aufbringen, um diesen Haftbefehl abzuwenden. Ansonsten hätte er wohl 20 Tage hinter Gittern verbringen müssen. Neuerlicher Ärger droht ihm allerdings wegen der gestrigen Aktion.

Laut Polizei steuerte der 27-jährige Deutsche gegen 9.40 Uhr mit seinem E-Roller durch das Zwischengeschoss im Hauptbahnhof. Weil die Hausordnung das verbiete, sei er von Sicherheits-Mitarbeitern der DB aufgehalten worden, um ihn darauf hinzuweisen. "Als der Mann aus dem Landkreis Miesbach in die S-Bahn steigen wollte, wurde er durch die Security aufgehalten", so die Polizei. "Dabei griff er einem der DB-Beschäftigten ins Auge." Beim Zu-Boden-bringen habe ein anderer DB-Mitarbeiter dann Schürfwunden an der Hand erlitten. Er habe außerdem über Schmerzen am Knie geklagt, zudem habe seine Uhr einen Kratzer erlitten. Beide DB-Mitarbeiter begaben sich laut Polizei in ärztliche Behandlung.

Im Rahmen der polizeilichen Identitäts-Feststellung habe ein Daten-Abgleich für den 27-Jährigen einen Vollstreckungs-Haftbefehl der Staatsanwaltschaft von München wegen Trunkenheit im Verkehr ans Licht gebracht. Der Mann habe nämlich eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro zuzüglich 345 Euro Verfahrens-Kosten nicht beglichen. "Im Laufe des Tages konnte der Miesbacher die Beschaffung des Geldes organisieren", erklärt ein Polizei-Sprecher, "sodass ihm 20 Tage Ersatz-Freiheitsstrafe letztlich erspart geblieben sind und er die Wache freien Fußes verlassen konnte." Der 27-Jährige sei bereits wiederholt polizeilich in Erscheinung getreten. Angesichts des gestrigen Vorfalls werde gegen ihn strafrechtlich wegen Körperverletzung ermittelt.


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