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Die Jugendliche war leicht alkoholisiert auf einem E-Scooter unterwegs. Altersbedingt gilt für sie die 0,0-Promille-Grenze.

(ty) Dass man nicht zwingend betrunken im Straßenverkehr unterwegs sein muss, um wegen einer Alkohol-Fahrt ein sattes Bußgeld zu riskieren, zeigt ein aktueller Fall aus Pfaffenhofen. Wie die örtliche Polizeiinspektion heute berichtete, ist am gestrigen Abend gegen 22.30 Uhr eine 16-Jährige in der Innenstadt von Streifenbeamten einer Kontrolle unterzogen worden. Die Jugendliche, die in der Kreisstadt wohnt, war auf ihrem E-Scooter in der Türltorstraße unterwegs, als sie gestoppt wurde. Bei ihr sei ein Alkohol-Wert von "knapp über 0,2 Promille" festgestellt worden. Ihr droht deshalb jetzt eine Geldbuße im deutlich dreistelligen Euro-Bereich.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang – wie mehrfach berichtet – immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Demnach können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden. 

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird eben unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot." Diese Regelung wurde am gestrigen Abend der 16-Jährigen in Pfaffenhofen zum Verhängnis.


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