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Nach dem Umzug gab es körperliche Auseinandersetzungen. 20-Jähriger pinkelte gegen Streifenwagen und zeigte Polizisten den Mittelfinger.

(ty) Nicht nur eine spaßige Angelegenheit ist für etliche Besucher am gestrigen Samstag der Besuch des Faschings-Umzugs in Münchsmünster gewesen. Laut heutigem Bericht Polizei ist es dort zwischen zum Teil erheblich alkoholisierten Personen zu Schlägereien gekommen. Gegen acht Leute sei ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet worden. In einem anderen Fall habe ein 20-Jähriger gegen einen Streifenwagen der Polizei gepinkelt, anschließend habe er Beamte beleidigt. Auch gegen ihn werde strafrechtlich ermittelt. 

Wie die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Geisenfeld mitteilt, sei es nach dem Faschings-Umzug in Münchsmünster am gestrigen Samstag zwischen 16.15 und 20.20 Uhr zu mehreren körperlichen Auseinandersetzungen gekommen. Insgesamt seien den Ordnungshütern neun Delikte von Körperverletzung gemeldet worden. In vier Fällen handele es sich um "wechselseitige Straftaten mit bekannten Tatverdächtigen", heißt es im Polizeibericht. In weiteren vier Fällen seien die Tatverdächtigen ebenfalls bekannt.

Gegen acht Personen werde nach den Schlägereien nun ein strafrechtliches Ermittlungs-Verfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Ein geflüchteter Tatverdächtiger sei derzeit noch nicht identifiziert. Keiner der Geschädigten habe ernsthafte Verletzungen davongetragen, heißt es weiter im Bericht der Polizei. Die Beteiligten seien teils "erheblich alkoholisiert" gewesen. Ärger wegen zwei ganz anderer Aktionen hat sich indes ein 20-Jähriger eingefangen.

Am Rande des Faschingsumzuges in Münchsmünster sei am gestrigen Nachmittag von Streifenbeamten der 20-Jährige aus dem Landkreis Eichstätt beobachtet worden, wie er gegen einen abgestellten Streifenwagen urinierte habe. Kurze Zeit später habe dieser junge Mann dann einer vorbeifahrenden Polizeistreife den Mittelfinger gezeigt. Gegen den 20-Jährigen sei nicht nur ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet worden, gegen ihn laufe auch ein Strafverfahren wegen Beleidigung.


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