Einem 42-Jährigen und einem 32-Jährigen wurde in Ingolstadt jeweils eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle zum strafrechtlichen Verhängnis.
(ty) In Ingolstadt ist am gestrigen Nachmittag ein 42-Jähriger, der mit seinem Motorroller auf der Friedrich-Ebert-Straße unterwegs war, einer allgemeinen Verkehrs-Kontrolle unterzogen worden, die ihm gleich zwei Strafverfahren auf einmal eingebracht hat. Gestoppt worden war der Mann, der auch in Ingolstadt wohnt, gegen 15.45 Uhr, als er gerade in Richtung der Goethestraße fuhr. Nachdem die Streifenbeamten nach eigenem Bekunden zunächst "deutlichen Alkohol-Geruch" bei dem Zweirad-Lenker festgestellt hatten, folgte ein freiwilliger Atem-Test, der den im Raum stehenden Verdacht bestätigte: Laut Polizei ergab er einen Wert von rund 1,2 Promille.
Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Der 42-Jährige hat sich deshalb nun strafrechtlich wegen Trunkenheit im Verkehr zu verantworten. Er musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen, seine Weiterfahrt wurde unterbunden, der Schlüssel für das Zweirad wurde sichergestellt. Nach Angaben der Polizei konnte der Ingolstädter außerdem lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Der Motorroller bringe es allerdings auf rund 40 Kilometer pro Stunde. Deshalb werde gegen den Mann auch noch wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
Seinen Führerschein los ist indes ein 32 Jahre alter Pkw-Lenker, der in der Nacht zum heutigen Samstag in Ingolstadt in eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle geraten ist. Der Bulgare wurde gegen 1.30 Uhr auf der Ettinger Straße gestoppt. Laut Mitteilung der Polizei wurde auch bei ihm erst einmal deutlicher Alkohol-Geruch festgestellt. Ein anschließender Atem-Test, den der Mann freiwillig gemacht habe, habe einen Wert von "knapp unter zwei Promille" ergeben. Der 32-Jährige durfte freilich auch nicht mehr weiterfahren. Er musste zur Blutentnahme, sein Führerschein wurde einkassiert. Der Bulgare hat sich jetzt strafrechtlich wegen Trunkenheit im Verkehr zu verantworten.