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Hintergrund ist eine Änderung der bundesweiten Vorgaben. Auch die staatlichen Test-Zentren in Pfaffenhofen und Geisenfeld machen dicht.

(ty) Im staatlichen Corona-Test-Zentrum am Lenbachplatz 10 in der Stadt Schrobenhausen finden am morgigen Dienstag, 28. Februar, die letzten Testungen statt. Das wurde heute aus dem Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen mitgeteilt. "Zum 1. März läuft die bundesweite Corona-Test-Verordnung aus", erklärt die Behörde zum Hintergrund der Einrichtungs-Schließung. "Deshalb enden damit auch die Ansprüche von Bürgerinnen und Bürgern auf kostenfreie Tests nach der Corona-Virus-Test-Verordnung des Bundes." Wie bereits berichtet, schließen deshalb auch im Landkreis Pfaffenhofen der Test-Container an der Ilmtalklinik in der Kreisstadt sowie das staatliche Test-Zentrum Geisenfeld ihre Pforten.

Seit der Eröffnung des ersten Corona-Test-Zentrums in Schrobenhausen am 5. Oktober 2020 – damals in den Räumen eines ehemaligen Supermarktes an der "Rinderhofer Breite" im Ortsteil Mühlried – wurden nach Angaben des Landratsamts von Neuburg-Schrobenhausen knapp 100 000 Corona-Schnelltests und mehr als 116 000 PCR-Tests erbracht. Mehrmals hatten die von der Landkreis-Verwaltung eingerichteten Corona-Test-Zentren aufgrund auslaufender Mietverträge umziehen müssen. "Zu Hochzeiten der Pandemie betrieb der Landkreis gemeinsam mit dem Kreiskrankenhaus Schrobenhausen und dem BRK bis zu drei Teststellen gleichzeitig", erinnert die Behörde.

Die 17. bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung sei "aufgrund der hohen Immunität in der Bevölkerung" hinsichtlich der Corona-Tests angepasst worden, erläutert das Landratsamt und erinnert: Seit 10. Februar dieses Jahres genügt für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Pflege- und Reha-Einrichtungen eine Selbst-Auskunft gegenüber der jeweiligen Einrichtung über einen ohne Aufsicht durchgeführten Corona-Selbsttest mit negativem Ergebnis. Lesen Sie dazu auch: Bayern lockert Corona-Regelungen für Besuche in Kliniken und Pflegeheimen und Staatliche Corona-Test-Einrichtungen im Kreis Pfaffenhofen werden geschlossen

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Hier finden Sie die wichtigsten bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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